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Energieeffizient sanieren mit KfW 151 & 152-Förderung

KfW-Kredit 151/152

Den Kredit 151/152 können Sie nicht mehr beantragen. Seit dem 01.07.2021 erhalten Sie die neuen Kredite und Zuschüsse der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Teil der BEG Förderprogramme ist der KfW-Kredit 261/262 oder der KfW-Zuschuss 461 mit dem Sie Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses bezuschussen können.

Sehnen auch Sie sich nach einem Haus, das wenig Geld verschlingt und nach Möglichkeit keinen Energieverlust aufzeigt? Wenn Sie eine Sanierung vornehmen möchten, die gewisse Konditionen erfüllt, sogenannte "förderfähige Maßnahmen", können Sie sich auf einen Tilgungszuschuss freuen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau-Bankengruppe (KfW) bietet die Förderungsprogramme 151 und 152 an, die solche Maßnahmen durch einen zinsgünstigen Kredit unterstützen. Das Ziel der Förderprogramme 151 und 152 sind die Energieeinsparung und die Minderung des CO2-Ausstoßes bestehender Wohngebäude.

Förderprogramme 151 und 152 ermöglichen langfristige Ersparnis

Angesichts der stetig steigenden Strompreise denken viele über eine Nachrüstung nach. Zum Beispiel kann man sich für moderne Heizungstechnik entscheiden. Sie verbraucht rund 30 Prozent weniger Energie. Dadurch zahlt sich so eine Investition meist schnell aus.

Vor allem dann, wenn Sie die Förderung der KfW Programme 151 und 152 nutzen. Die Programme entsprechen allgemein anerkannten Standards und orientieren sich an der Energieeinsparverordnung (EnEV).


Förderprogramme zur besseren Bewertung im Energieausweis

Der Energieausweis verpflichtet zwar nicht energieeffizient zu sanieren und schreibt auch keine Erneuerung vor. Dennoch ist man gut beraten, durch eine Sanierung die Bewertungen im Energieausweis zu verbessern und Kosten zu senken.

Finanzielle Förderung gibt es auch bei der Dämmung von Außenwänden.

Seit 1. Mai 2014 gelten neue Energieeffizienzklassen. Sie reichen von A+ bis H. Beispielsweise kann man mit einem Energiebedarf der Klasse B bis 75 kWh/(m²·a) gegenüber eines Bedarfs der nächsthöheren Klasse C mit bis zu 100 kWh/(m²·a) zwei Euro pro Quadratmeter sparen.

Strebt man einen bestimmten Energiestandard an, kann das durch bauliche Maßnahmen erreicht werden.

Um das zu erreichen, können Sie einen Ausbau oder Einzelmaßnahmen mit der Förderung durch KfW 151 / 152 realisieren.

Energieausweis nach EnEV

Die Programme versprechen eine finanzielle Förderung bei der Dämmung von Außenwänden, um die Bausubstanz vor Feuchtigkeit zu schützen.


Förderung bis zu 120.000 Euro möglich

Das Förderprogramm KfW 151 unterstützt Besitzer von Wohngebäuden, sie energieeffizient zu sanieren. Somit schließt die Förderung auch den Kauf von Wohnraum mit ein. Das Förderprogramm KfW 151 umfasst die komplette Sanierung zum Effizienzhaus.

Förderung bis 75000 Euro mit KfW 151 / 152

Das heißt, am Ende entspricht das Gebäude einer der angestrebten Effizienzklassen. Das Förderprogramm 151 ermöglicht einen Kredit bis maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Je nach erreichter Effizienzklasse gibt es beim Programm 151 einen Tilgungszuschuss bis zu 48.000 Euro (möglicher Prozentsatz in Klammern angegeben). Es wird zwischen folgenden Effizienzklassen unterschieden:

Die jeweilige Zahl gibt den Energiestandard an, der den Energiebedarf in Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr anzeigt. Je kleiner die Zahl, desto besser ist das Energieniveau.

Es ist jedoch zu beachten, dass jedes Gebäude ebenso individuell wie sein Besitzer ist, weshalb gleiche Vorkehrungen zu unterschiedlichen Klassen führen können. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Sachverständigen zu engagieren. Ein Energieberater übernimmt die Baubegleitung und hilft dabei, technische Mindestanforderungen einzuhalten.

Das Förderprogramm 152 beschränkt sich hingegen auf Einzelmaßnahmen, die bei einer energieeffizienten Sanierung anfallen. Das bedeutet, auch wenn kein Effizienzhaus angestrebt wird, kann man die finanzielle Hilfe der Förderprogramme bei der KfW beantragen.

Im Rahmen des Programms 152 sind die Wärmedämmung von Wänden, Dächern, Dach- und Kellergeschossen, Sanierung von Fenstern und Haustüren und der Einbau oder die Optimierung einer Heizungsanlage förderfähig.

Beim Förderprogramm 152 ist eine Förderung bis maximal 50.000 Euro möglich. Der mögliche Tilgungszuschuss beträgt bis zu 20 %, also maximal 10.000 Euro.

Beide Programme – sowohl 151 als auch 152 – liegen bei einem effektiven Jahreszins von 0,75 % und sind auf maximal zehn Jahre gebunden. Nach Ablauf muss für das jeweilige Förderprogramm eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden.


Wie und wo beantragt man die Programme?

Die Voraussetzungen für einen KfW 151 Kredit oder KfW 152 Kredit sind zum einen, dass der Antrag gestellt wird, bevor man mit dem Sanieren beginnt. Laufen die Arbeiten bereits, ist es nicht mehr möglich, KfW 151 oder KfW 152 zu erhalten.

Zum anderen muss die Bauanzeige oder der Bauantrag für das Wohngebäude (Haus oder Eigentumswohnung) vor dem 1. Februar 2002 erfolgt sein.

Ferienhäuser, -wohnungen und Wochenendhäuser werden weder durch das Förderprogramm KfW 151 noch durch das Programm KfW 152 gefördert. Ist das Gebäude jünger, aber noch vor dem 1. Januar 2009 erbaut, bieten sich Kredite anderer Förderprogramme als 151 bzw. 152 an.

Unter anderem ist das Programm 167 für die Erneuerung der Heizung auf Basis erneuerbarer Energien und das Programm 159 für einen altersgerechten Umbau vorgesehen.

Für die Durchführung und Planung ist ein Sachverständiger nicht nur von Vorteil, seine Bestätigung ist für einen Kreditantrag sogar notwendig.

Sparen mit KfW 151 und KfW 152

Für Privatpersonen ist es bei manchen Programmen nicht möglich, selbstständig einen Antrag bei der KfW zu stellen. Hierfür benötigt man einen qualifizierten Finanzberater oder ein entsprechendes Bankinstitut.


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