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Energieberater

Experte Marco Lamp, 12. August 2024

Mit der Energieberatung zur Förderung

Wenn Sie vorhaben, eine Förderung für die energieeffiziente Sanierung Ihrer Immobilie oder für einzelne Maßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch zu nehmen, ist das Hinzuziehen eines Energieberaters Pflicht. Nur so kann eine erfolgreiche Antragsstellung erfolgen und die maximal möglichen Fördermittel bezogen werden. Hier finden Sie alle Informationen zur Energieberatung im Rahmen einer Förderung für Fenster und Türen.

Die Fördersätze wurden vom Wirtschaftsministerium von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert (Stand 7. August).

Was ist eigentlich ein Energieberater?

Die energetische Sanierung eines Gebäudes ist ein anspruchsvolles Unterfangen. Um zu ermitteln, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen, sollten sich Bauherren deshalb an einen Energieberater wenden. Er erfasst den Zustand der Immobilie, entwirft Vorschläge zur Behebung energetischer Schwachstellen, erstellt die Fachplanung für die Ausschreibung von Bauaufträgen und ist auf Wunsch auch baubegleitend tätig.

Die offizielle Bezeichnung eines Energieberaters lautet Energie­effizienz-Experte (EEE). Tatsächlich handelt es sich dabei nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Vielmehr kann sich jeder, der sich in diesem Bereich auskennt, Gebäudeenergieberater nennen und auch entsprechende Beratungen anbieten. Häufig handelt es sich dabei zum Beispiel um Architekten oder Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation.

Für eine Förderung des BAFA und der KfW muss der Energieberater jedoch von der KfW zertifiziert sein – nur dann ist er berechtigt, bestimmte Fördermittel für Sie zu beantragen.

Für den Antrag der KfW-Förderprogramme ist eine detaillierte energetische Fachplanung notwendig, die bestimmten Förderrichtlinien entsprechen muss. Als Energie­effizienz-Experte sind alle zugelassen, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Sachverständige ohne gültige Zertifizierung können Ihnen zwar dabei helfen, die Sanierung zu planen, jedoch keinen Förderantrag stellen.

Was macht ein Energieberater?

Als Immobilienbesitzer sollten Sie wissen, was ein Energieberater für Sie tun kann, denn das kann unter Umständen eine Menge Geld einsparen. Seine Aufgaben gliedern sich in die folgenden vier Bereiche:

1. Die Bestandsaufnahme

Bei der Initialberatung oder Bestandsaufnahme ermittelt der Energieberater den Ist-Zustand des Hauses. Geprüft wird unter anderem die Gebäudehülle, also Wände, Dach, Fenster, Türen, aber auch die Heizung. Wünschen Sie die Durchführung einer Thermografie oder eines Blower-Door-Tests, verursacht das in der Regel zusätzliche Kosten.

Auf Basis dieses Gutachtens schlägt der Berater Maßnahmen vor, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Oft wird dabei ein kompletter Sanierungsfahrplan erstellt. Dieser kann zum Beispiel eine moderne Dämmung beinhalten, einen Fenstertausch oder auch ein Heizungswechsel. Gute Energieexperten nennen Ihnen außerdem die ungefähren Investitionskosten für die Sanierungsmaßnahmen und informieren Sie über passende KfW-Kredite oder Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

2. Die Bauplanung

Gemeinsam mit Ihrem Energieberater entscheiden Sie, welche Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten tatsächlich umgesetzt werden sollen. Möchten Sie keine umfassende Sanierung zum KfW Effizienzhaus vornehmen, können Sie auch Einzelmaßnahmen wie einen Fenstertausch oder eine Heizungsoptimierung durchführen.

Der Experte übernimmt anschließend die detaillierte Planung, mit der Sie sich Angebote der verschiedenen Gewerke einholen können. Auf Wunsch prüft der Berater auch diese und hilft Ihnen bei der Auswahl.

3. Die Baubegleitung

Damit der Zuschuss oder das Darlehen vollständig ausbezahlt wird, ist es wichtig, dass die Arbeiten fachgerecht umgesetzt werden. Es kann sich daher lohnen, den Energieberater auch mit der Baubegleitung zu beauftragen. Durch seine Erfahrung kann am besten beurteilt werden, ob auch wirklich alle Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden und im Zweifelsfall Nachbesserungen veranlassen.

4. Die Abnahme und Ausstellung des Energieausweises

Nach Abschluss der Sanierung nimmt der Sachverständige die durchgeführten Maßnahmen ab und erstellt zusammen mit Ihnen die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“. Haben Sie bei der KfW einen Kredit beantragt, reichen Sie die Bestätigung bei Ihrem Finanzierungspartner ein. Dieser veranlasst dann, dass der Tilgungszuschuss auf Ihrem Kreditkonto gutgeschrieben wird.

Beim Investitionszuschuss geben Sie die Bestätigung hingegen direkt im KfW-Zuschussportal ein. Nach einer Prüfung wird das Fördergeld dann an Sie ausbezahlt.

Zum Schluss stellt der Energieberater den Energieausweis für Ihr Wohngebäude aus. Für einen besonders hohen Förderkredit der KfW kann Ihr Haus bei Bedarf auch mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert werden.

Wie finden Sie den richtigen Energieberater KfW?

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt unter https://www.energie-effizienz-experten.de/ eine Energieberatersuche nach Postleitzahl zur Verfügung. In dieser Expertenliste werden nur unabhängige und KfW-zertifizierte Sachverständige aufgeführt. Alternativ können Sie über die Verbraucherzentrale nach Energieberatern suchen.

Werden die Beratungskosten gefördert?

Die KfW bietet zahlreiche Förderungen für den Bau und die Sanierung von Wohngebäuden an. Auch Nichtwohngebäude, sofern sie beheizt sind, können damit zu Wohnraum umgebaut werden.

Die Einbindung eines Energieberaters ist bei allen Förderprogrammen der KfW Pflicht.

Je nach Umfang der Beratung kann die Beauftragung eines Sachverständigen für Energieeffizienz teuer werden. Zwar rechnet sich die Investition langfristig, da Sie durch den Energieberatungsbericht wichtige Hinweise zu energetischen Schwachstellen Ihrer Immobilie erhalten, dennoch kann eine persönliche Energieberatung sehr teuer sein.

Sie können deshalb einen Antrag in Kombination mit den oben genannten Förderungen auf einen Zuschuss für die Beratung und Baubegleitung stellen. Damit werden bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars eines zertifizierten Sachverständigen übernommen (maximal 650 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen). Das beinhaltet Leistungen wie die Planung, Hilfe bei Ausschreibung und Auswertung von Angeboten, die Baubegleitung und die Abnahme aller am Gebäude durchgeführten Maßnahmen.

Alle Förderprogramme der KfW

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