15% + bis zu 13% Mengenrabatt!
Aktion endet in 00d 00h 00m 00s

Das Förderungsprogramm KfW 296

Experte Marco Lamp, 02. Oktober 2024

Energie- und flächeneffizient bauen – Kredit für Wohngebäude

Wer ein Wohngebäude als Privatperson, Unternehmen oder Investor neu baut oder kauft, erhält ab dem 01.10.24 einen Förderkredit, der bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit betragen kann. Bedingung ist, dass das Wohngebäude klimafreundlich und flächeneffizient gebaut ist – es muss also mindestens Effizienzhausstufe 55 erreichen und dabei bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.

Das beinhaltet der Kredit

Der Kredit „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment“ ist für den Neubau oder Erstkauf eines Wohngebäudes vorgesehen, welches folgende Merkmale aufweist:

  • mindestens KfW-Effizienzhaus 55
  • erfüllt vorgegebene Grenzwerte der Treibhausgasemissionen
  • Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche
  • liegt unter dem Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus
  • keine Heizung auf Basis fossiler Energie oder Biomasse

Ist diese Förderstufe aufgrund der genannten Bedingungen erreicht und durch einen Energieberater bestätigt, kann der Bau oder der Kauf der Immobilie gefördert werden. Ebenfalls förderfähig ist die Planung, Baubegleitung und Analyse durch den Energieeffizienzexperten.  

Je Wohneinheit, d. h. zusammenhängende, zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume, können bis zu 100.000 Euro Kreditbeitrag mit einem Darlehen gefördert werden.

Alle KfW 296 Konditionen auf einen Blick

Beim Kredit KfW 296 „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” für Wohngebäude handelt es sich um einen Kredit, der in Höhe von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit zu 100 Prozent ausgezahlt wird. Nach der Zusage zur Förderung kann der Förderbetrag komplett oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Der effektive Jahreszins des Annuitätendarlehens variiert mit der Laufzeit je nach KfW-Zinsentwicklung (kfw-formularsammlung.de). Er wird laufend angepasst.

Konditionen Kredit
Effektiver Jahreszins ab 0,88 %
Kredithöhe bis zu 100.000 € je Wohneinheit
Kreditlaufzeit 4 bis 35 Jahre
Zinsbindung 4 bis 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre 1 bis 5 Jahre
Oktober 2024; kfw.de

Zinsen und Laufzeiten

Der KfW Kredit 296 kann als Annuitätendarlehen finanziert werden. Dabei zahlen Sie jeden Monat eine gleichbleibende Rate, die aus einem Teil Zinsen und einem Teil Tilgung besteht. Mit jeder Zahlung verringert sich der Restbetrag des Darlehens, bis Sie es am Ende vollständig zurückgezahlt haben. Das Annuitätendarlehen bietet eine einfache Möglichkeit, den KfW Kredit über einen bestimmten Zeitraum abzuzahlen.

Eine weitere Option ist das endfällige Darlehen. Hier wird der gesamte Kreditbetrag plus Zinsen erst am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt. Während der Laufzeit zahlen Sie nur die KfW 296 Zinsen, die auf den Restbetrag entfallen. Endfällige Kredite werden häufig für größere Anschaffungen wie den Kauf einer Immobilie verwendet. Wichtig ist, dass Sie am Ende der Laufzeit über genügend Geld verfügen, um den gesamten Betrag zurückzuzahlen.

Das fördert KfW 296 nicht

Der Kredit KfW 296 „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment” fördert keine Umschuldungen bestehender Darlehen. Anschlussfinanzierungen bzw. Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte sowie der Kauf eines Grundstücks werden ebenfalls nicht durch KfW 296 gefördert.

Wohngebäude, bei denen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder die Förderungen „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300) oder „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KfW 297/298) bereits in Anspruch genommen werden, sind ebenfalls von der Förderung KfW 296 ausgeschlossen.

Passende Produkte für Ihr Bauvorhaben

Bei uns finden Sie preiswerte und energieeffiziente Produkte mit hohem Qualitätsstandard

Preiswerte

Kunststofffenster

Kunststofffenster
-15%
ab 25 ab 29
Mehr erfahren Konfigurieren
Passende

Balkontüren

Balkontüren
-15%
ab 83 ab 98
Mehr erfahren Konfigurieren
Sichere

Haustüren

Haustüren
-15%
ab 546 ab 642
Mehr erfahren Konfigurieren

FAQ

  • Privatpersonen
  • Wohneigentumsgemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Einzelunternehmerinnen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • alle juristischen Personen des Privatrechts

Es ist möglich den gesamten Kredit vor Ablauf der Kreditlaufzeit zurückzuzahlen. Dafür fällt allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die Sie dem Finanzierungspartner auszahlen müssen. Es ist nicht möglich, den Kredit in Teilen zurückzuzahlen.

Bevor Sie die Förderung beantragen, benötigen Sie zunächst einen Experten für Energieeffizienz, der Ihnen eine benötigte Bestätigung zum Antrag ausstellt. Dieser ist unbedingt notwendig, um die Förderung bei einem Finanzierungspartner zu beantragen.

Anschließend sollten Sie einen Finanzierungspartner finden, bei dem Sie den Förderkredit beantragen können.

Beachten Sie: Erst wenn Sie eine verbindliche Zusage der KfW erhalten haben, kann der Kreditvertrag beim Finanzierungspartner abgeschlossen werden und der Bau oder Kauf der Immobilie begonnen werden.

Nach Abschluss des Baus oder des Kaufs des Wohngebäudes erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte die benötigte “Bestätigung der Durchführung” für Ihren Förderkredit.

Weitere Förderprogramme

Waren diese Informationen für Sie hilfreich?
1
2
3
4
5
(0 Bewertungen , Ø 0)
nach oben