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Das Förderungsprogramm KfW 300

Experte Marco Lamp, 02. Februar 2024

Das Wohneigentumsprogramm für Familien

Durch die gestiegenen Preise für Energie und Immobilien, sowie steigende Bauzinsen, scheint der Traum von einem Eigenheim für viele Familien schwer erreichbar. Mit der Förderung KfW 300 sollen Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Erwerb von neuem, selbst genutztem und klimafreundlichem Wohneigentum unterstützt werden. 

Das beinhaltet der Kredit

Wer als Erziehungsberechtigte mit Kindern ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchte, erhält mit der KfW-Förderung 300 bis zu 270.000 Euro Förderkredit. Der Betrag hängt vom Einkommen und von der Anzahl der Kinder im Haushalt ab. Dabei gilt: je mehr Kinder, desto höher der Kredit. 

Die geförderten Maßnahmen beinhalten:

  • den Bau oder den Kauf eines Wohneigentums
  • die Planung und Baubegleitung in Kooperation mit Energie-Experten
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung

Gefördert wird der Neubau oder der Kauf eines selbst genutzten und klimafreundlichen Wohneigentums für Familien. Der KfW-Kredit 300 ist zweistufig aufgebaut:

Stufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude

Für eine KfW 300 Förderung muss das geplante Haus mindestens ein Effizienzhaus 40 sein und dabei bestimmte Grenzwerte für die Emissionen einhalten und erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung nutzen.

Ein klimafreundliches Wohngebäude erfüllt folgende Kriterien:

  • Effizienzhausstufe 40
  • CO2-Austoß gemäß QNG-PLUS
  • Keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung

Kreditsumme max. 220.000 Euro

Stufe 2: Wohngebäude mit QNG Plus oder Premium

Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) werden Gebäude zertifiziert, die eine besondere ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität aufweisen können.

Die Zertifzierung des Hauses mit dem QNG Plus oder Premium erhöht den möglichen Kreditbetrag des KfW 300 durch folgende Kriterien:

  • Effizienzhausstufe 40
  • QNG-Zertifizierung (Plus oder Premium)
  • Keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung

Kreditsumme max. 270.000 Euro

Alle KfW 300 Konditionen auf einen Blick

Zinsen und Laufzeiten

Das KfW 300 kann als Annuitätendarlehen finanziert werden. Dabei zahlen Sie jeden Monat eine gleichbleibende Rate, die aus einem Teil Zinsen und einem Teil Tilgung besteht. Mit jeder Zahlung verringert sich der Restbetrag des Darlehens, bis Sie es am Ende vollständig zurückgezahlt haben. Das Annuitätendarlehen bietet eine einfache Möglichkeit, den KfW Kredit über einen bestimmten Zeitraum abzuzahlen.

Eine weitere Option ist das endfällige Darlehen. Hier wird der gesamte Kreditbetrag plus Zinsen erst am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt. Während der Laufzeit zahlen Sie nur die KfW 300-Zinsen, die auf den Restbetrag entfallen. Endfällige Kredite werden häufig für größere Anschaffungen wie den Kauf einer Immobilie verwendet. Wichtig ist, dass Sie am Ende der Laufzeit über genügend Geld verfügen, um den gesamten Betrag zurückzuzahlen.

Konditionen des Kredits

Beim KfW 300 „Wohneigentum für Familien“ handelt es sich um einen Kredit, der in Höhe von bis zu 270.000 Euro zu 100 Prozent ausgezahlt wird. Nach der Zusage zur Förderung kann der Förderbetrag komplett oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Der effektive Jahreszins des Annuitätendarlehens variiert mit der Laufzeit je nach KfW-Zinsentwicklung (kfw-formularsammlung.de). Er wird laufend angepasst.

Die Höhe des Kredits der Wohneigentumsförderung für Familien hängt davon ab

  • welche Stufe der Energieeffizienz das Effizienzhaus erreicht
  • wie viele Kinder unter 18 Jahren im Haus­halt leben und
  • wie hoch das Haushalts­einkommen der Familie ist
Förderungsart Kredit
Effektiver Jahreszins ab 0,01 %
Kredithöhe bis zu 270.000 € pro Vorhaben
Kreditlaufzeit 4 bis 35 Jahre
Zinsbindung max. 4 - 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre 1 bis 5 Jahre
Feb 2024; kfw.de

Das fördert KfW 300 nicht

Das KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ fördert keine Familien, die bereits eine Förderung durch das Baukindergeld erhalten haben oder Personen, die bereits Besitzende eines Wohngebäudes sind. Das Baukindergeld wird monatlich und pro Kind ausgezahlt und ist deshalb nicht mit dem Förderprogramm 300 kombinierbar. 

Umschuldungen bestehender Darlehen oder Anschlussfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte werden ebenfalls nicht durch KfW 300 gefördert. Der Kauf eines Grundstücks sowie der Kauf oder Bau einer Ferienwohnung sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

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FAQ

Prinzipiell lässt sich die Wohneigentumsförderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (sei es Krediten, Zulagen oder Zuschüssen) kombinieren, solange die Gesamtsumme dieser finanziellen Unterstützung nicht die förderfähigen Kosten übersteigt.

Es ist jedoch nicht gestattet, gleichzeitig für die gleiche geförderte Wohneinheit eine Förderung aus der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG - 261, 461) oder der Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN - 297/298, 299, 498, 499) in Anspruch zu nehmen.

Weiterhin ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung gemäß der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder der Bundesförderung für energieeffiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten nicht erlaubt.

Quelle: Okt 2023, kfw.de

Ein förderfähiger Ersterwerb kann innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme für den Kauf von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen, die gemäß den Vorgaben dieses Produktmerkblatts errichtet wurden, erfolgen. Der Antrag muss vor Abschluss des Kauf- oder Bauträgervertrages gestellt werden. Die Erstkäufer sind verantwortlich für die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

Beim Ersterwerb muss der Kaufvertrag oder ein verbundener Kauf- und Werkvertrag bzw. Bauträgervertrag eine Vereinbarung enthalten, in der die Verkäufer die Verantwortung für die festgelegte Förderstufe gegenüber den Käufern übernehmen. Die Verkäufer haften für die entstandenen Kosten bei der Kündigung des Kreditvertrages oder der Rücknahme der Zusage, falls die Vorgaben für die Effizienzhaus-Stufe nicht erfüllt werden oder aus Mangel an Unterlagen nicht nachgewiesen werden können. Dies ist der Fall, wenn die KfW aus diesen Gründen innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung den Förderkredit vom Darlehensnehmer zurückfordert.

Info:
Der Ersterwerb wird nicht gefördert, wenn der Kaufvertrag in einen Grundstückskaufvertrag und einen separaten Bau- und Werkvertrag für den Neubau aufgeteilt wird, obwohl es möglich wäre, einen einzigen Vertrag für den Grundstückserwerb und den Neubau des Wohngebäudes abzuschließen, der unter die Anwendung der Makler- und Bauträgerverordnung fallen würde.

Die Höhe des Kreditbetrags des Förderprogramms für Familien wird beeinflusst durch:

  • die erreichte Förderstufe, die die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Ihrer Immobilie widerspiegelt
  • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • das Einkommen Ihres Haushalts


Es gelten je nach Einkommensgrenze und Kinder folgende Kredithöchstbeträge für klimafreundliches Wohnen ohne QNG:

  • 1 - 2 Kinder und bis zu 100.000 Euro Haushaltseinkommen: max. 170.000 Euro Kredit
  • 3 - 4 Kinder und bis zu 120.000 Euro Haushaltseinkommen: max. 200.000 Euro Kredit
  • ab 5 Kinder und bis zu 130.000 Euro Haushaltseinkommen: max. 220.000 Euro Kredit


Es gelten je nach Einkommensgrenze und Kinder folgende Kredithöchstbeträge für klimafreundliches Wohnen mit QNG:

  • 1 - 2 Kinder und bis zu 100.000 Euro Haushaltseinkommen: max. 220.000 Euro Kredit
  • 3 - 4 Kinder und bis zu 120.000 Euro Haushaltseinkommen: max. 250.000 Euro Kredit
  • ab 5 Kinder und bis zu 130.000 Euro Haushaltseinkommen: max. 270.000 Euro Kredit

Quelle Jan 2024, kfw.de

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