Wer ein Carport auf seinem Grundstück errichten möchte, sollte sich vor dem Baubeginn unbedingt über die geltenden Vorschriften zu Baugenehmigung informieren. Denn ob Ihr Carport genehmigungsfrei ist oder ein Bauantrag gestellt werden muss, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung, der Größe des Bauwerks und dem Standort auf dem Grundstück ab.
Ein kurzer Anruf beim Bauamt oder ein Blick in den Bebauungsplan kann viel Ärger ersparen – denn ein ungenehmigter Carport gilt als Schwarzbau und kann hohe Bußgelder oder sogar einen Rückbau zur Folge haben.
Wann ist eine Baugenehmigung für ein Carport erforderlich?
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung für Carports. Jedes Bundesland legt selbst fest, wann eine Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. In vielen Fällen sind kleinere Carports mit einer Grundfläche von bis zu etwa 30 Quadratmetern genehmigungsfrei – sofern bestimmte Abstandsflächen und Höhen eingehalten werden.
Wird das Carport jedoch an der Grundstücksgrenze, am Haus oder mit einem integrierten Abstellraum geplant, ist meist eine amtliche Baugenehmigung notwendig. Auch die Wandhöhe und die Gesamthöhe des Carports können entscheidend sein.
Ein Beispiel: In Bayern dürfen Carports bis zu 50 m³ umbauten Raume ohne Baugenehmigung gebaut werden, während in Nordrhein-Westfalen oft bereits kleinere Modelle anzeigepflichtig sind. Deshalb gilt: Vor dem Bau immer das Bauamt kontaktieren.
Warum die Genehmigung wichtig ist
Ein genehmigter Carport bietet Rechtssicherheit und schützt Sie vor späteren Problemen beim Grundstücksverkauf oder bei Streitfällen mit Nachbarn. Ohne Genehmigung riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld, sondern unter Umständen auch den Abriss des Carports –selbst Jahre nach der Errichtung.
Zudem sichern Sie sich der Genehmigung ab, dass Ihr Bauvorhaben den Brandschutz, Abstands- und Bauvorschriften entspricht und keine nachträglichen Anpassungen erforderlich sind.
So beantragen Sie die Carport-Baugenehmigung
Ist Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig, stellen Sie den Bauantrag beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefüllter, amtlicher Bauantrag
- Bauzeichnung mit Maßen und statischen Angaben
- Baubeschreibung mit Materialanlagen
- Aktueller Lageplan und Flurkarte
- ggf. Nachbarzustimmung bei Grenzbebauung
- Bebauungsplan des Grundstücks
Viele Gemeinden bieten diese Formulare inzwischen auch digital an. Nach der Einreichung prüft das Amt, ob das Carport den örtlichen Bauvorschriften entspricht. Die Bearbeitungszeit variiert – meist liegt sie zwischen zwei und acht Wochen.
Kosten und Bearbeitungszeit einer Carport-Genehmigung
Die Kosten für eine Carport-Baugenehmigung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie richten sich in der Regel nach dem Wert oder Volumen des Bauwerks und dem Bearbeitungsaufwand der Behörde.
Zusätzlich können Kosten für Bauzeichnungen oder Lagepläne entstehen, sofern diese nicht bereits vorhanden sind. Wenn Sie einen Fachbetrieb oder Architekten mit der Antragstellung beauftragen, kommen entsprechende Planungskosten hinzu – diese lohnen sich jedoch, da sie häufig eine schnellere Genehmigung und eine rechtlich einwandfreie Umsetzung ermöglichen.
Die Bearbeitungsdauer hängt stark von der Gemeinde ab:
- einfache Bauanträge: meist 2-4 Wochen
- komplexere Projekte oder Grenzbebauung: 6-8 Wochen oder länger
Wer seinen Antrag vollständig und korrekt einreicht, spart Zeit- fehlende Unterlagen oder unklare Angaben können den Prozess deutlich verzögern.
Carport ohne Baugenehmigung – welche Strafe drohen?
Ein Carport ohne erforderliche Genehmigung zu errichten, ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgelds hängt vom Bundesland und der Größe des Bauwerks ab – von einigen hundert bis mehreren zehntausend Euro.
Darüber hinaus kann die Behörde den Rückbau oder Abriss verlangen, falls der Carport gegen Bauvorschriften verstößt. Auch Umbauten, die über die genehmigte Bauzeichnung hinausgehen (z.B. Erweiterungen oder geschlossene Seitenwände), können eine neue Baugenehmigungspflicht auslösen.
Grenzbebauung und Nachbarschaft
Besondere Aufmerksamkeit gilt, wenn der Carport auf oder nahe der Grundstücksgrenze errichtet werden soll. Hier gelten in den meisten Bundesländern strenge Abstandsregelungen. In einigen Fällen ist das Einverständnis des Nachbarn erforderlich, selbst wenn der Bau formal genehmigungsfrei wäre.
Bevor Sie den Bau Ihres Carports beginnen, sollten Sie die Bauvorschriften Ihres Bundeslandes genau kenne. Ein kurzer Austausch mit dem zuständigen Bauamt oder einem Fachbetrieb schafft Klarheit darüber, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
So vermeiden Sie unnötige Risiken, sparen Zeit und können Ihr Carport-Projekt sicher und rechtlich einwandfrei umsetzen. Mit einer durchdachten Planung entsteht ein langlebiger moderner Stellplatz, der Funktionalität, Design und Rechtssicherheit perfekt verbinden.