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Förderung Fenster

Ob als Einzelmaßnahme oder im Rahmen einer Komplettsanierung – der Einbau neuer Fenster wird von der Bundesförderung mittels Zuschuss oder Kredit finanziell gefördert. Dabei gelten bestimmte energetische Anforderungen, die beim Fensterkauf beachtet werden müssen.

Die Förderprogramme 297 / 298 „Klimafreundlicher Neubau“ und 299 „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ können ab sofort wieder bei der KfW beantragt werden (Stand Februar 2024).

Energie sparen und Zuschuss sichern

Fenster haben eine große Auswirkung auf den Energieverbrauch eines Hauses und sollten deshalb unbedingt den heutigen energetischen Standards entsprechen. Denn wer alte Fenster durch neue ersetzt, kann in Zukunft nicht nur viel Energie, sondern auch viel Geld sparen. Grund dafür ist die Wärmedämmung: Neue Energiesparfenster sind besser gedämmt und mehrfach verglast, wodurch weniger Wärme verloren geht. Das bedeutet auch, dass im Winter weniger Heizkosten anfallen. 

Da neue Fenster zur Dämmung der Gebäudehülle beitragen, sind sie Teil der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Ziel der Förderung ist, Privatpersonen bei der energieeffizienten Sanierung ihrer Immobilie zu unterstützen. So kann jeder einen Beitrag zur Energiewende leisten und in die Zukunft investieren.

Für den Austausch alter Fenster kommen zwei Optionen zur Fenster Förderung infrage: Der Fenstertausch kann als Einzelmaßnahme oder im Zuge einer Komplettsanierung des Hauses gefördert werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, der 15 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Wer vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) festlegt, erhält zusätzlich 5 Prozent. Der Zuschuss des BAFA beträgt also maximal 20 Prozent.

Gefördert werden:

  • für einzelne Sanierungsmaßnahmen: max. 30.000 Euro Kosten pro Wohneinheit und Jahr
  • mit Sanierungsfahrplan: max. 60.000 Euro Kosten pro Wohneinheit und Jahr

Somit beträgt der maximal mögliche Zuschuss des BAFA insgesamt 12.000 Euro.

Ebenfalls möglich ist ein Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für diese Fenster-Förderung muss der Fenstertausch jedoch innerhalb einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus stattfinden. Für die Sanierung des Gebäudes steht im Rahmen des Förderprogramm 261 ein Kredit von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung – abhängig von der erreichten Effizienzhausstufe. Eine Besonderheit des Kredits ist der Tilgungszuschuss, der zwischen 5 und 45 Prozent liegt.

Wer eine Zusage für einen BAFA-Zuschuss erhalten und noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen hat, kann seit dem 01. Januar 2024 den Ergänzungskredit KfW 358 / 359 für einzelne Sanierungsmaßnahmen zusätzlich beantragen. Dabei gibt es bis zu 120.000 Euro oben drauf, unter anderem auch für den Tausch von alten Fenstern.  

Möglich ist außerdem der Steuerbonus für Sanierungskosten als Alternative des Finanzamts. Dabei handelt es sich um einen Steuernachlass, der sich besonders für Eigentümer mit hoher Einkommensteuer lohnt. Dabei wird die Einkommensteuer über drei Jahre reduziert, was bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann.

Optionen zur Fenster-Förderung im Überblick

Förderprogramm Vorhaben Fördermittel
BAFA-Basisförderung (BEG EM) Einzelmaßnahme Sanierung 15 % der förderfähigen Ausgaben + 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan
KfW-Kredit 261 Kauf, Neubau oder Komplettsanierung zum Effizienzhaus bis zu 150.000 € Kredit mit bis zu 45 % Tilgungszuschuss
Steuerbonus Einzelmaßnahme 20 % Steuerbonus
KfW Ergänzungskredit 358 / 359 Einzelmaßnahme Sanierung bis zu 120.000 € Kredit zusätzlich zum BAFA-Zuschuss

Die Fenster-Förderung der KfW kann als Ergänzungskredit zum Zuschuss des BAFA beantragt werden. In diesem Fall ist der KfW Ergänzungskredit 358 / 359 von bis zu maximal 120.000 Euro je Wohneinheit zinsverbilligt erhältlich.

Energieeffizienz bei Fenstern

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreib vor, welche Anforderung durch Fenster erfüllt werden müssen, damit eine Fenster-Förderung gewährt wird. Da alte Fenster oft die größten Schwachstellen der Gebäudedämmung darstellen, geht bis zu 20 Prozent der Raumwärme durch sie verloren. Aus diesem Grund sind moderne Fenster mit Zweifach- oder Dreifach­verglasung ausgestattet und verfügen über besonders dämmende Fensterrahmen.Um einen staatlichen Zuschuss für den Einbau neuer Fenster zu beantragen, müssen diese besonders energiesparend sein.

Das Vergleichsmaß für die Energieeffizienz ist der sogenannte U-Wert, denn er misst die wärmedämmenden Eigenschaften eines Fensters. Dabei gilt: Je niedriger der Wärme­durchgangs­koeffizient U für das Fenster ist, desto weniger Energie geht dadurch verloren. Für die Fenster-Förderung wird ein U-Wert von 0,95 W/m²K vorausgesetzt (für Dachfenster 1,0 W/m²K). Dieser darf nicht überschritten werden.

Dabei ist zu beachten, dass der U-Wert bei Fenstern als Uw-Wert angegeben wird. Der Wert wird aus der Wärmedurchlässigkeit für den Rahmen (Uf-Wert) und für das Glas (Ug-Wert) ermittelt. Hier gilt ebenso: Je niedriger der Uw-Wert, desto besser die Dämmwirkung des Fensters.

Mit hochwertigen Fensterprofilen, speziell ausgeschäumten Profilkammern und einer effektiven Dreifachverglasung mit thermischen Randverbund wird der förderfähige U-Wert problemlos erreicht. Bei fensterversand.com finden Sie individuell gestaltbare Fenster aus verschiedenen Materialien, die den Richtlinien des BAFA und der KfW Fenster-Förderungen entsprechen. Wir helfen Ihnen, die passenden Fenster für Ihre Förderung zu bestimmen.

Energiesparfenster mit Uw-Werten unter 0,9

Material Profil Verglasung Uw-Wert Konfigurieren
Kunststoff IDEAL 5000 3-fach Verglasung (Ug 0,6) 0,87 IDEAL 5000 konfigurieren
Kunststoff IDEAL 8000 3-fach Verglasung (Ug 0,6) 0,81 IDEAL 8000 konfigurieren
Kunststoff Energeto 8000 ED 3-fach Verglasung (Ug 0,6) 0,74 Energeto 8000 ED konfigurieren
Holz Classic 78 3-fach Verglasung (Ug 0,6) 0,84 Classic 78 konfigurieren
Holz-Alu ECO Idealu classicline 3-fach Verglasung (Ug 0,6) 0,72 ECO Idealu Classicline konfigurieren

Energieberatung und Förderung

Ein Energie-Effizienz-Experte (Energieberater) ist für die Förderung zwingend notwendig.

Damit die Fenster Förderung vom BAFA und der KfW genehmigt werden kann, muss die Planung und der Bau von einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten begleitet werden. Die Energieberatung ist notwendig, um die Qualität aller Maßnahmen sicherzustellen, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs führen. Der Energieberater dient als Bevollmächtigter des Antrags und kümmert sich um die Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien. Somit haben Sie die Gewissheit, dass Sie die maximale Förderung für Ihre neuen Fenster erhalten.

Der Energieberater prüft die vorhandenen Fenster und erstellt einen sinnvollen Sanierungsfahrplan, der passend auf Ihre Immobilie abgestimmt ist. Er stellt außerdem sicher, dass die neuen Fenster den Voraussetzungen entsprechen und bei Rahmen als auch Scheibe ein hoher Dämmwert gegeben ist. Wärmebrücken führen über die Jahre hinweg unweigerlich zu einem schleichenden Energieverlust und zu immer weiter steigenden Kosten.

Auch die Laibung muss bei der Montage der neuen Fenster beachtet werden. Denn bei unsauberer Arbeit kann selbst das beste Fenster keine effektive Dämmung gewährleisten. Die Energie verschwindet in diesem Fall nicht über das Fenster, sondern durch die Mauer, die das Fenster umgibt. Nehmen Sie also unbedingt eine professionelle Beratung in Anspruch und lassen Sie den Austausch durch einen Fachbetrieb durchführen. Die Energieberatung selbst kann durch das BAFA und die KfW mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Alle Förderprogramme der KfW

FAQ

Für qualitativ hochwertige und energiesparende Fenster lohnt sich die Investition auch in Zukunft. Bei fensterversand.com finden Sie individuell konfigurierbare, förderfähige Fenster schon ab 29 € Euro. Wählen Sie aus verschiedenen Materialien, Profilen, Farben und Mehrfach-Verglasungen die passenden Energiesparfenster für Ihre Förderung.

Gefördert werden alle Kosten rund um den Einbau der neuen Fenster. Darunter fallen die Fenster selbst, der Einbau und die Abdichtung, Putz- und Malerarbeiten um die Fenster, neue Fensterbänke, sowie der Einbau von Rollläden oder anderen Sonnenschutzsystemen an den Fenstern.

Grundsätzlich werden nur die Materialkosten einer Eigenleistung gefördert, die bei der Sanierungsmaßnahme der Fenster direkt anfallen. Alles darüber hinaus ist nicht mehr förderfähig.

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