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BAFA-Förderung

Geringere Investitions- und Energiekosten: Mit der staatlichen BAFA-Förderung profitieren Immobilienbesitzer bei Sanierungsmaßnahmen gleich doppelt. Durch die Erneuerung von Fenstern und Türen können nicht nur Kosten gespart werden, sondern auch viel Energie.

Was ist die BAFA-Förderung?

Seit dem 01. Januar 2024 bezuschusst das BAFA Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darunter fallen Einzelmaßnahmen, die zu einem energieeffizienteren und klimafreundlicheren Zuhause beitragen.

Die Abkürzung BAFA steht für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das dem deutschen Wirtschaftsministerium untersteht, bzw. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben, soll der Verbrauch von Ressourcen bei Wohnhäusern reduziert werden. Da das Heizen von Räumen einen großen Teil der jährlichen CO2-Emissionen erzeugt, ist es für das BAFA wichtig, einen energieeffizienten Sanierungsfahrplan mit einer Förderung zu unterstützen.

Der Zuschuss des BAFA wird unter anderem für energiesparende Einzelmaßnahmen gewährt. Fenster und Haustüren zu erneuern, ist dabei eine besonders geeignete Maßnahme, um Energiekosten und Emissionen zu sparen. Gerade bei älteren Modellen fehlt es häufig an effektiver Dichtungs- und Dämmtechnologie. Selbst wenn die Wände ausreichend gedämmt sind, entstehen häufig Schwachstellen durch alte Fenster, durch die dann viel Wärme entweicht. Ein Fenstertausch ist deshalb besonders sinnvoll und wird gefördert, um die Energieeffizienz im Heizungsbetrieb zu steigern.

Die BAFA-Förderung bezieht sich in diesem Kontext nicht nur auf den Einbau neuer Fenster und Türen, sondern beinhaltet auch andere Einzelmaßnahmen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen. Dazu gehören auch Sanierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik oder der kompletten Gebäudehülle, inklusive der Fassade. Ein Teil der BAFA-Förderung können außerdem auch die Fachplanung und Baubegleitung sein, die für den Bau oder die Sanierung eines Hauses nötig sind.

Das bedeutet in der Praxis, dass auch Kosten potenziell bezuschusst werden, die durch den Ingenieur, Architekt, Energieberater oder ähnliche Dienstleister entstehen. Wer einen Antrag für die BAFA-Förderung stellt, braucht Experten im Bereich Energie und Nachhaltigkeit, die die Planung und die Baumaßnahmen begleiten. Auch diese Kosten werden von der BAFA mit maximal 50 Prozent Zuschuss gefördert.

Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) unbedingt erforderlich.

Was wird in welcher Höhe gefördert?

Die bisher existierenden BAFA-Fördermöglichkeiten wurden mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in einem neuen, übersichtlicheren Förderprogramm zusammengefasst. Mit der BEG ändert sich für Antragsteller in der Praxis unter Umständen einiges. Vor allem wurden die Zugänglichkeit und die Flexibilität der Förderprogramme und Zuschüsse erhöht. Alle wichtigen Rahmendaten zu Förderhöhen und individuellen Maßnahmen sind nachfolgend zusammengefasst.

Einzelmaßnahmen Zuschuss iSFP-Bonus
Klimafreundliche Heizung 30 - 70 %  
Gebäudehülle 15 % 5 %
Anlagentechnik 15 % 5 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 % 5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 %  
Feb 2024; energiewechsel.de

Was ist ein iSPF-Bonus?

Ein individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird von einem qualifizierten Energieberater erstellt, enthält alle Schritte einer förderfähigen Sanierung und basiert auf einer Bestandsaufnahme und Analyse des aktuellen Gebäudezustands. Das BAFA bezuschusst diese Leistung mit bis zu 80 Prozent.

Die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle umfasst neben der Erneuerung von Fenstern und Türen auch zahlreiche weitere Maßnahmen: 

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • sommerlicher Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung

Setzt man die zu investierenden Sanierungskosten und die später gesparten Energiekosten ins Verhältnis, rechnet es sich besonders, Fenster und Türen mit effektiven Dichtungen und wirkungsvoller Dämmwirkung auszustatten. Durch eine gute Dämmung geht weniger Energie verloren, wodurch weniger Energie gebraucht wird, um das Haus zu heizen.

Die Erneuerung kann aber auch in der Kombination mit anderen Maßnahmen geschehen, beispielsweise durch das Ausstatten der Fenster mit Rollläden oder Jalousien. Diese verhindern, dass sich Räume im Sommer zu sehr aufheizen und im Winter zu viel Wärme verlieren.  

Zu beachten ist, dass die Höhe der BAFA-Förderung je nach Maximalkosten und den Prozentsatz, mit dem anteilig Kosten übernommen werden, variiert. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für die Maßnahmen liegt derzeit bei 300 Euro brutto. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Mit dem zusätzlichen iSFP-Bonus erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Für Sanierungsmaßnahmen an Fenstern und Türen ist über die BAFA-Förderung ein Zuschuss von maximal 12.000 Euro mit dem iSFP-Bonus möglich, ohne sind es maximal 9.000 Euro.

Förderung des BAFA für Fenster – wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privatleute, Hauseigentümer, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften. In erster Linie sind aber Privatpersonen für die Förderung vorgesehen. Das gilt im Übrigen nicht ausschließlich für Immobilieneigentümer, denn auch Mieter und Pächter sind antragsberechtigt. In der Regel wird das Recht aber vom Eigentümer genutzt. Zum erweiterten Kreis der antragsberechtigten Personen für eine Förderung des BAFA gehören unter anderem:

  • Privatleute, auch als Gruppe im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft
  • Körperschaften, wie Kammern und Verbände
  • Gemeinnützige Institutionen, Vereine oder auch Kirchen
  • Unternehmen und freiberuflich selbstständig tätige Personen

Ob es sich bei Ihrer Immobilie um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt, spielt keine Rolle. Auch das Alter Ihres Hauses ist für einen BAFA Förderantrag nicht relevant. In Spezialfällen lohnt sich jedoch eine individuelle Beratung direkt über das BAFA oder bei einem Energieberater. Im Einzelfall lohnt sich eventuell eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus, die mit einem Kredit der KfW gefördert werden kann.

Alternative Förderung durch die KfW möglich

Für Privatpersonen, die ihre Immobilie selbst nutzen, sind Ergänzungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verfügbar. Für die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden oder auch Nichtwohngebäuden werden bis zu 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit gewährt. Die Kredite überzeugen mit niedrigen Zinsen und attraktiven Tilgungszuschüssen. Komplettsanierungen zum Effizienzhaus werden vom BAFA und der KfW außerdem mit deutlich höheren Zuschüssen und auch höheren prozentualen Anteilen an den Gesamtkosten gefördert. Darin sind Fenster und Türen immer enthalten. Bei uns können Sie sich über alle verfügbaren Förderungen der KfW informieren.

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