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Das Förderungsprogramm KfW 297 / 298

Experte Marco Lamp, 20. Februar 2024

Der Kredit für den klimafreundlichen Neubau

Wer besonders klimafreundlich und energieeffizient bauen möchte, kann das vergünstigte KfW 297 / 298 Darlehen von bis zu 150.000 Euro zur Finanzierung eines klimafreundlichen Eigenheims beantragen. Gefördert wird der Neubau eines energieeffizienten Wohngebäudes sowie ein Ersterwerb innerhalb 12 Monate nach Bauabnahme.

Das beinhaltet der Kredit

Die KfW 297 / 298 Förderung unterstützt Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Unternehmen und andere Organisationen beim Neubau von klimafreundlichen Wohngebäuden, beim Kauf eines neu gebauten Hauses oder einer neu gebauten Wohnung. Förderfähig sind: 

  • Bau und Erwerb, einschließlich Nebenkosten (z. B. Architekt, Anwalt, Nebenkosten, Baugerüst)
  • Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Nach­haltig­keit
  • Nach­haltigkeits­zertifizierung

Um die Neubau-Förderung KfW 297 / 298 zu erhalten, müssen hohe Anforderungen an die Energieeffizienz des Wohngebäudes erfüllt sein. Der zweistufige KfW-Kredit 297 wird nur dann erteilt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen für die Förderstufen erreicht werden. 

Um den Kredit zu beantragen, muss die Planung und der Bau durch Experten für Energie­effizienz und für Nachhaltigkeit bestätigt und begleitet werden.

Stufe 1: Planung eines klimafreundlichen Wohngebäudes

Für eine KfW 297 / 298 Förderung muss das geplante Gebäude mindestens ein Effizienzhaus 40 sein und dabei bestimmte Grenzwerte für die Emissionen einhalten und erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung nutzen.  

Ein klimafreundliches Wohngebäude erfüllt folgende Kriterien:

  • Effizienzhaus 40
  • CO2-Austoß gemäß QNG-PLUS
  • Keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung

Kreditsumme max. 100.000 Euro

Stufe 2: Wohngebäude mit QNG Plus oder Premium

Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) werden Gebäude zertifiziert, die eine besondere ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität aufweisen können. 

Die Zertifzierung des Hauses mit dem QNG Plus oder Premium erhöht den möglichen Kreditbetrag  des KfW 297 / 298 durch folgende Kriterien:

  • Effizienzhaus 40
  • QNG-Zertifizierung (Plus oder Premium)
  • Keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung

Kreditsumme max. 150.000 Euro

Alle KfW 297 / 298 Konditionen auf einen Blick

Zinsen und Laufzeiten

Das KfW 297 kann als Annuitätendarlehen finanziert werden. Dabei zahlen Sie jeden Monat eine gleichbleibende Rate, die aus einem Teil Zinsen und einem Teil Tilgung besteht. Mit jeder Zahlung verringert sich der Restbetrag des Darlehens, bis Sie es am Ende vollständig zurückgezahlt haben. Das Annuitätendarlehen bietet eine einfache Möglichkeit, den KfW Kredit über einen bestimmten Zeitraum abzuzahlen.

Eine weitere Option ist das endfällige Darlehen. Hier wird der gesamte Kreditbetrag plus Zinsen erst am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt. Während der Laufzeit zahlen Sie nur die KfW 297 Zinsen, die auf den Restbetrag entfallen. Endfällige Kredite werden häufig für größere Anschaffungen wie den Kauf einer Immobilie verwendet. Wichtig ist, dass Sie am Ende der Laufzeit über genügend Geld verfügen, um den gesamten Betrag zurückzuzahlen.

Konditionen des Kredits

Beim KfW-Programm 297 / 298 „Klimafreundlicher Neubau“ handelt es sich um einen Kredit, der in Höhe von bis zu 150.000 Euro zu 100 Prozent ausgezahlt wird. Nach der Zusage zur Förderung kann der Förderbetrag komplett oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Der effektive Jahreszins des Annuitätendarlehens variiert mit der Laufzeit je nach KfW-Zinsentwicklung (kfw-formularsammlung.de). Er wird laufend angepasst.

Förderungsart Kredit
Effektiver Jahreszins 2,70 %
Kredithöhe 150.000 € je Wohneinheit
Kreditlaufzeit 4 bis 35 Jahre
Zinsbindung max. 4 - 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre 1 bis 5 Jahre
Feb 2024; kfw.de

Das fördert KfW 297 / KfW 298 nicht

Das KfW-Programm 297 / 298 fördert keinen Grundstückskauf. Umschuldungen bestehender Darlehen oder Anschlussfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte werden ebenfalls nicht durch KfW 297 / 298 „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert. Einige dieser Förderprodukte sind jedoch in anderen KfW-Krediten abgedeckt und können kombiniert werden. Auch eine Anschlussfinanzierung für Wohneigentum aufgrund unerwarteter Mehrkosten wird nicht mehr bezuschusst.

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FAQ

Als Privatperson können Sie das Förderprogramm zwar selbst beantragen, für einige Schritte sollten Sie aber auf Berater bzw. Experten zurückgreifen:

  • Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit engagieren
  • Anträge vorbereiten, am besten gemeinsam mit einem Berater der Hausbank
  • Prüfen, ob es kombinierbare Förderprogramme gibt
  • Kredit beantragen
  • Kreditvertrag abschließen – sobald die Förderung zugesagt wurde, können der Kauf oder die Bauarbeiten der Immobilie beginnen

Der KfW-Antrag muss gestellt werden, bevor mit dem Bau begonnen wird.

Sie können einen KfW-Antrag nur stellen bevor mit dem Bauvorhaben begonnen wurde. Der KfW-Antrag wird gleichzeitig mit Ihrer Finanzierung bei der Hausbank beantragt. Die Arbeiten dürfen erst beginnen, nachdem das KfW-Darlehen genehmigt wurde. Wenn das Bauvorhaben bereits gestartet ist, bevor eine Zusage für den KfW-Antrag vorliegt, kann die KfW-Förderung nicht mehr beansprucht werden. Als Start gilt:

  • Erster Spatenstich beim Bau
  • Abschluss des notariellen Kaufvertrages
  • Zuschlagsdatum

Das Programm-KfW 297/ 298 ist mit weiteren Programmen kombinierbar, die zur Modernisierung einer Immobilie beitragen. Mit den KfW-Förderungen 261 und 124 können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung klimafreundlich sanieren, indem Sie energetische Maßnahmen umsetzen, wie z. B. den Tausch von Fenstern und Türen. Ebenfalls kombinierbar ist die KfW-Förderung 159, die Sie bei geplanten Baumaßnahmen zur altersgerechten Barrierefreiheit oder zum Einbruchschutz unterstützt.

Weitere kombinierbare Förderprogramme

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