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Das Förderungsprogramm KfW 153

Experte Marco Lamp

Der Kredit 153 kann nicht mehr beantragt werden. (Februar 2024)

Mit dem Förderprogramm KfW 153 ins eigene Effizienzhaus

Miet- und Heizkosten steigen stetig, deshalb lohnt es sich, einen Immobilienkauf zu tätigen. Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, überlegen viele Menschen, einen Kredit aufzunehmen. Hier setzt die Förderung der Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Die Förderprogramme der KfW – wie das Programm 153 ­– unterstützen energieeffizientes Bauen und erleichtern die Baufinanzierung zu niedrigen Zinsen.

Langfristig sparen dank der KfW-Förderprogramme

Das Ziel der Programme sind langfristige Kredite zu niedrigen Zinsen für die Errichtung von Effizienzhäusern. Das Förderprogramm 153 unterstützt den Bau oder Ersterwerb von Immobilien, die den Kriterien eines Effizienzhauses oder Passivhauses entsprechen. Beim Förderprogramm 153 wird auch das Passivhaus berücksichtigt, da es ebenfalls einen sehr geringen Energieverbrauch aufweist und dadurch den CO2-Ausstoß verringert. Darüber hinaus soll die Förderung die finanzielle Belastung kalkulierbar machen und die beim Bau anfallenden Kosten reduzieren.

Der Begriff Effizienzhaus beschreibt einen technischen Standard auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV). Förderprogramme wie KfW 153 umfassen dabei verschiedene Niveaus, beispielsweise das Effizienzhaus 55.

Der Zahlenwert gibt jeweils den Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes in Prozent im Vergleich zu einem Neubau an. Je kleiner die Zahl ausfällt, desto höher ist also die Energieeffizienz.

Einen solchen energetischen Standard kann man unter anderem mit der Einbindung erneuerbarer Energien erreichen. Ein Passivhaus besitzt eine kompakte und starke Dämmung.

Die Bezeichnung Passivhaus definiert eine Art Verbrauchsstandard und zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • einen hervorragenden Wärmeschutz
  • eine dreifache Wärmeschutzverglasung mit gedämmten Fensterrahmen
  • eine Lüftungsanlage mit effizienter Wärmerückgewinnung
  • das Fehlen einer konventionellen Heizungsanlage

Das Passivhaus ist dadurch dem Effizienzhaus-Standard sehr nahe und ebenfalls förderfähig.

Energieeffizient bauen mit dem Programm 153

Alle hier beschriebenen Optionen und Konditionen beziehen sich auf das Programm 153, das bis 2022 beantragt werden konnte. Es ist keine Antragsstellung für dieses Programm mehr möglich. (Stand Februar 2024)

Die Förderung durch den KfW 153 Kredit fördert das Bauen oder den Kauf folgender Standards:

  • Effizienzhaus 40 Plus
  • Effizienzhaus 40 / Passivhaus 40
  • Effizienzhaus 55 / Passivhaus 55

Das Kredit-Förderprogramm 153 umfasst sowohl Kaufpreis als auch Nebenkosten. Für die erste Stufe erhält man 25 % vom Darlehen, was einem Tilgungszuschuss bis zu 30.000 Euro entspricht. Bei der zweiten Stufe gibt es 20 % vom Darlehen, also einen Tilgungszuschuss bis zu 24.000 Euro. Für die 3. Stufe schließlich erhält man immer noch bis zu 15 % bzw. 18.000 Euro.

Ein Kredit über das Programm 153 umfasst maximal 120.000 Euro pro wohnwirtschaftlich genutzter Fläche und Wohneinheit mit einer Zinsbindung von zehn Jahren. Wohneinheiten sind abgeschlossene Wohnungen mit einer Toilette, Kochgelegenheit, fließendem Wasser und einem eigenen Zugang.

Das Förderprogramm 153 ist auch für die Erweiterung bereits bestehender Gebäude geeignet. Beispielsweise durch einen An- oder Ausbau von vorher nicht beheizten Räumen wie Scheunen, wodurch neue Wohnräume entstehen. Der Bau von Ferienhäusern und -wohnungen kommt für eine Förderung über das Programm KfW 153 hingegen nicht in Frage.

Die Förderung des Programms KfW 153 beinhaltet beim Bauen die Baukosten, anfallende Nebenkosten, genauso wie die Beratungs-, Planungs- und Begleitungskosten beim Bauen, allerdings nicht den Preis des Grundstücks.

Sachverständige können helfen

Jeder, der Investitionen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden tätigen will, kann Programme wie das Förderprogramm KfW 153 zu günstigen Zinsen in Anspruch nehmen. Dennoch ist es unerlässlich, neben dem Bauherrn zusätzlich einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Er übernimmt die Fachplanung und begleitet bei der Errichtung der Wohnung oder des Hauses. Dabei ist zu beachten, dass der Sachverständige für das Vorhaben wirtschaftlich unabhängig beauftragt werden muss. Das bedeutet, er darf zum ausführenden Unternehmen oder dem Lieferanten in keinerlei beruflichem Verhältnis stehen. Außerdem darf er weder Leistungen noch Lieferungen vermitteln.

Zwei Fälle fallen nicht unter diese Regelung: Sachverständige, die beim Antragssteller oder Verkäufer – beispielsweise dem Bauträger – angestellt sind, sowie Sachverständige, die von Bau- oder Handwerksunternehmen, wie z. B. Fertighausbauern beschäftigt sind, bei denen Produkte und Leistungen nach festen Kriterien definiert und überwacht werden.

Die Förderung durch das Programm KfW 153 und andere Programme kann von Privatpersonen nicht beantragt beantragt werden.

Stattdessen wird er ausschließlich über Banken, Versicherungsgruppen und Sparkassen beantragt. Der Grund dafür ist, dass der Konzern für die Kredite der Förderprogramme haftet.

Deshalb muss der Antrag für ein Förderprogramm bei einer Bank eingereicht werden, bevor man das Vorhaben beginnt. Bauarbeiten vor Ort sowie der Abschluss eines Kaufvertrags zählen zum Beginn des Vorhabens. Beratungsleistungen und das Abschließen von Lieferverträgen zählen nicht dazu.

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