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KfW Effizienzhaus-Förderung – Anforderungen & Kosten

Klimaschutz betreiben und sparen im Eigenheim ist nicht nur lobenswert, sondern avanciert zum Standard im Neubau, bei Sanierungsvorhaben oder beim Hauskauf. Dabei regelt das Gebäudeenergiegesetz (GeG 2020), welche Vorgaben ein Haus einzuhalten hat. Das Gute daran: Sie können einen Spielraum für Einsparungen durch Fördergelder und Zuschüsse ausnutzen. Denn im Rahmen Klimaziele der Bundesregierung lässt sich nun ein Effizienzhaus bauen, das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell gefördert wird. So wird das Sparen auch noch umweltfreundlich.

Beim Wohnen Energie sparen – alle Möglichkeiten im Blick

Die Möglichkeiten der Förderung für ein Effizienzhaus sind mannigfaltig. Die Besonderheit dieses Häusertyps ist, dass er die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes unterschreitet und deshalb deutlich energieeffizienter ausfällt.

Von dem GeG leitet sich die Zahl ab, die oft hinter dem Begriff KfW Effizienzhaus zu finden ist: sie besagt, wieviel Prozent der staatlichen Vorgaben das Effizienzhaus erreicht. So erreicht beispielsweise das KfW Effizienzhaus 55 beim Energiebedarf 55 Prozent der Richtlinien des Gebäudeenergiegesetzes und liegt damit sogar 45 Prozent darunter.

Zu unterscheiden ist hier vor allem zwischen Bestandsgebäuden und Neubauten, für die unterschiedliche Richtwerte gelten. Bestandsgebäude dürfen selbst nach der Sanierung einen um 40 % erhöhten Primärenergiebedarf ausweisen als neue Gebäude.

Die Effizienzhaus-Normen teilen sich in Standards auf, die sich auf Neubau (40, 40 Plus, 55) und Sanierung (55, 70, 85, 100) beziehen und immer in Relation zum GEG zu sehen sind.

Schluss mit Finanzierungssorgen dank zinsgünstigem Kredit und Tilgungszuschuss

Die Besonderheit der Förderung durch die Kreditanstalt liegt nicht nur in der Vergabe von Krediten zu niedrigen Zinsen:

So gibt es für ein KfW Effizienzhaus, das den Standards des Programms „Energieeffizient Bauen“ entspricht, beispielsweise Kredite über bis zu 150.000 Euro zum Jahreszins ab 0,63 %.

Noch lohnenswerter sind jedoch die Tilgungszuschüsse. Diese hängen wiederum mit der Einordnung in obenstehende Effizienztabelle zusammen. So kann für ein KfW Effizienzhaus 55 ein Tilgungszuschuss von 40 % beantragt werden.

Dieser Wert sinkt allerdings stufenweise, je näher die Energieeffizienz an die Vorgaben des GeG heranrückt. Es lohnt sich also durchaus, in moderne und hochwertige Materialien – bspw. bei der Heizung – zu investieren.

Wichtig ist: Ein Zuschuss ist nur für ein KfW Effizienzhaus zu erhalten, da dieses neben dem Typus „Passivhaus“ zu den energieeffizientesten Häusern gehört, die man bauen kann.

Neben dem Programm „Energieeffizient Bauen“ bietet die KfW aber auch zahlreiche Förderprogramme an, die sich auf spezielle Erneuerungsmaßnahmen – etwa den Einbau von Photovoltaikanlagen für umweltfreundlichen Strom – konzentrieren.

Kinderleicht zur Förderung

Wer in Erwägung zieht, eine KfW Förderung in Anspruch zu nehmen, sollte unbedingt im Vorfeld eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

Nur auf diese Weise kann fachmännisch eingeschätzt werden, welche Maßnahmen notwendig sind, um den Neubau den Standards und Vorgaben entsprechend zu bauen. Zu den empfohlenen Einzelmaßnahmen kann z.B. der Einbau einer bestimmten Heizanlage oder moderner Fenster gehören, damit der Transmissionswärmeverlust gering ausfällt.

Der Energieberater überprüft auch, ob das KfW Effizienzhaus den Ansprüchen genügt. Seine Bestätigung ist Voraussetzung für die Auszahlung sämtlicher Zuschüsse auf die Tilgung.

Der Kredit wird hingegen schon vor einem Baubeginn gewährt. Die Finanzierung ist also in jedem Fall gesichert.

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