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KfW Effizienzhaus

Die KfW Effizienzhäuser beschreiben Häuser mit einem besonders geringen Energiebedarf. Wer einen Neubau plant oder seine Immobilie durch eine Sanierung zum KfW Effizienzhaus macht, darf sich über attraktive Zuschüsse und Kredite der Bundesförderung freuen.

Mit dem Eigenheim zum Klimaschutz beitragen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Immobilien, die durch einen geringen Energieverbrauch zum Klimaschutz beitragen. Gefördert werden Sanierungen oder Neubauten, die zu einer Effizienzhausstufe führen. Die verschiedenen Effizienzhaus-Standards werden durch Zahlen von 40 bis 100 repräsentiert, wobei niedrigere Zahlen für eine höhere Energieeffizienz stehen. Ein Effizienzhaus 40 benötigt also nur 40 Prozent der Energie des Referenzgebäudes nach GEG. In der Energieeffizienz ist es damit kaum zu schlagen.

Um die Energieeffizienz eines Hauses zu erhöhen, sind bestimmte bauliche Maßnahmen nötig. Dazu gehören effiziente Heiz- und Lüftungssysteme und die Wärmedämmung der Gebäudehülle, zum Beispiel an Fenstern, Außentüren, Wänden sowie Dach- und Kellergeschossen. Die KfW-Bank bietet verschiedene Programme und Fördermittel für solche Sanierungsmaßnahmen an, um Bauherren bei den Maßnahmen zu unterstützen.

Die Effizienzhäuser der KfW sind Gebäude, die einem bestimmten technischen und energetischen Standard entsprechen. Sie werden daran gemessen, wie effizient sie im Vergleich zu einem Neubau laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind, dem sogenannten Referenzgebäude.

Alle Effizienzhausstufen im Detail

Die Vorteile eines Effizienzhauses

Die Vorteile von KfW-Effizienzhäusern sind vielfältig. Einer der wichtigsten Aspekte ist die deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs durch eine sehr gute Dämmung der Gebäudehülle. Dies führt nicht nur zu einer Verringerung der CO2-Emissionen, sondern auch zu erheblichen Kosteneinsparungen. Effizienzhäuser tragen außerdem dazu bei, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch klimafreundliche Heizungssysteme zu verringern. Darüber hinaus steigern sie den Wert der Immobilie und bieten ein gesundes und komfortables Wohnklima. Somit rechnet sich das Effizienzhaus vor allem über die niedrigen Betriebskosten – und das über seine gesamte Lebensdauer.

KfW Förderprogramme für das Effizienzhaus – Die Voraussetzungen

Die Möglichkeiten der Förderung für ein Effizienzhaus sind vielfältig. Die Besonderheit dieses Häusertyps ist, dass er die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sogar übertrifft.

Voraussetzung für einen Förderkredit der KfW ist eine hohe energetische Qualität des Gebäudes, die von einem zertifizierten Sachverständigen, einem sogenannten Energieeffizienz-Experte (EEE), bescheinigt werden muss.

Das Effizienzhaus wir anhand von zwei Kennzahlen bewertet:

  • Primärenergiebedarf (Energie für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung)
  • Transmissionswärmeverlust (Energie, die an die Umgebung abgegeben wird)

Die Grenzwerte des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dürfen dabei nicht überschritten werden. Zu unterscheiden ist hier jedoch zwischen Bestandsgebäuden und Neubauten, für die unterschiedliche Richtwerte gelten. Bestandsgebäude dürfen selbst nach der Sanierung einen um 40 Prozent erhöhten Primärenergiebedarf ausweisen als neue Gebäude.

Finanzierung mit zinsgünstigem Kredit und Tilgungszuschuss

Die Besonderheit der Förderung durch die Kreditanstalt liegt nicht nur in der Vergabe von Krediten zu niedrigen Zinsen, sondern auch in den Tilgungszuschüssen der KfW. Mit der KfW-Förderung 261 erhalten sie für ein saniertes Effizienzhaus bis zu 150.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent. Falls Sie einen Neubau (Stufe 40) planen, erhalten Sie mit der Förderung 297 bis zu 100.000 Euro.

Hier finden Sie alle Förderprogramme, mit denen Sie Ihr Effizienzhaus finanzieren können.

Ihr Weg zur Förderung

Wer in Erwägung zieht, eine KfW-Förderung in Anspruch zu nehmen, sollte im Vorfeld unbedingt eine Energieberatung organisieren. Nur auf diese Weise kann fachmännisch eingeschätzt werden, welche Maßnahmen notwendig sind, um den Neubau den Standards und Vorgaben entsprechend zu bauen. Zu den empfohlenen Einzelmaßnahmen kann z. B. der Einbau einer bestimmten Heizanlage oder moderner Fenster gehören, damit der Transmissionswärmeverlust geringer ausfällt.

Der Energieberater überprüft auch, ob das KfW Effizienzhaus den Ansprüchen der Förderung genügt. Seine Bestätigung ist Voraussetzung für die Auszahlung sämtlicher Zuschüsse auf die Tilgung. Der Kredit wird hingegen schon vor einem Baubeginn gewährt. Die Finanzierung ist also in jedem Fall gesichert.

Die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht ergänzend zu den Effizienz­haus-Stufen eine weitere Klasse vor: die Erneuerbare-Energien-Klasse. Für eine Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie höhere Förderungen erhalten, wenn Ihre Heizungs­anlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 Prozent des Energie­bedarfs der Wohneinheit deckt bzw. ein Anteil durch unver­meid­bare Abwärme erbracht wird.

FAQ

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur Erreichung eines klimafreundlichen Wohn- oder Nichtwohngebäudes. Das zu gehört der Neubau eines Effizienzhauses, der Kauf eines Effizienzhauses oder die Sanierung zu einem solchen. Wer die durch das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgeschriebenen Werte für den Energieverbrauch einhält, bekommt einen zinsgünstigen Kredit der Förderbank KfW.

Ebenso gefördert werden einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie zum Beispiel der Austausch alter Fenster und Außentüren. Neben der Fenster Förderung und der Haustür Förderung sind auch Baumaßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes und der Barrierefreiheit sind förderfähig.

Grundsätzlich sind alle Privatpersonen berechtigt, eine Förderung zu erhalten. Für den Bau oder Kauf einer neuen Immobilie wird im KfW-Programm 124 vorausgesetzt, dass die Immobilie selbst bewohnt wird. Für alle weiteren Programme sind auch Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften, Unternehmen, Körperschaften, freiberuflich Tätige, Organisationen, Verbände und Vereine berechtigt, die ein Wohngebäude oder Nichtwohngebäude fördern lassen möchten.

Ein Energieberater ist zwingend notwendig, damit der Kredit für ein Bau- oder Sanierungsprojekt von der KfW genehmigt werden kann. Der Experte für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit begleitet das Projekt bei folgenden Schritten:

  1. Bauplanung: Der Experte schlägt Maßnahmen für die Energieeffizienz vor und übernimmt die detaillierte Planung
  2. Baubegleitung: Er beurteilt, ob alle Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden und veranlasst im Zweifelsfall Nachbesserungen
  3. Abnahme und Ausstellung des Energieausweises: Er erstellt die benötigte Bestätigung nach Durchführung und kümmert sich darum, dass die Fördergelder ausgezahlt werden. Zum Schluss stellt der Energieberater den Energieausweis für Ihr Wohngebäude aus

Alle Leistungen eines Energieberaters werden von der KfW mit bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars  übernommen, maximal 4.000 Euro.

Möglich ist auch ein Steuerbonus für Sanierungskosten als Alternative des Finanzamts. Dabei handelt es sich um einen Steuernachlass, der sich besonders für Eigentümer mit hoher Einkommensteuer lohnt. Die Einkommensteuer wird über drei Jahre reduziert, was bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann.

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