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KfW 261 – neue Fenster mit staatlicher Förderung

Durch KfW 261 fördert der deutsche Staat mit günstigen Krediten Baumaßnahmen an Wohngebäuden. Die Investitionsförderung verfolgt den öffentlichen Auftrag, Personen beim Erwerb von Neubauten sowie bei der Komplett- und Teilsanierung Ihres Eigenheims zu unterstützen. Gefördert werden dabei unter anderem auch die energetische Verbesserung von Fenstern und Türen.

Entscheiden Sie sich für hochwertige Fenster & Türen mit guten Werten in Bezug auf die Wärmedämmung. Mit energieeffizienten Fenstern senken Sie den Energieverbrauch, sparen Kosten und schonen die Umwelt. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum KfW Kredit 261.

Das KfW Programm 261 – was steckt dahinter?

IIm Rahmen der deutschen Energiepolitik sollen Energiekosten eingespart werden. Das hat ökonomische wie auch ökologische Gründe. In Privathaushalten liegt hierbei viel Potenzial, weshalb mit dem KfW Kredit 261 eine Möglichkeit besteht, in Wohngebäuden günstig zu mehr Energieeffizienz zu kommen.

Dadurch rechnen sich Investitionen, wie beispielsweise neue Fenster, deutlich früher und werden teilweise überhaupt erst ermöglicht.

Die KfW 261 Konditionen beziehen sich dabei immer auf einen Kredit. Die Förderung besteht aus mehreren Einzelfaktoren, die es Ihnen erleichtern, energieeffiziente Maßnahmen durchzuführen.

Dazu gehören:

  • Förderkredit ab 0,43 %, effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • bis 60.000 Euro für einzelne Teilmaßnahmen, wie die Sanierung der Fenster
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Im Gegensatz zur Hausbank ist der Kredit deutlich einfacher zu erhalten und kostet Sie viel weniger Zinsen. Das führt auch zum wichtigsten Punkt: Sie erhalten einen Tilgungszuschuss, müssen also einen Teil des Kredits nicht zurückzahlen. Dieser liegt zwischen 5 und 45 Prozent und steigt mit dem Grad der umgesetzten Energieeffizienz.

Was sind Voraussetzungen und Konditionen?

Gefördert werden mit dem KfW Programm 261 ausschließlich Wohngebäude. Diese müssen die Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Für Sanierung und Neubau gelten unterschiedliche Vorgaben. Neubauten müssen den Standard „Effizienzhaus 40“ oder dessen Varianten erreichen.

Wichtig: Ende Januar 2022 entfiel die Förderung der Effizienzhausstufe 55 bei Neubauten. Es sollen für neue Wohnhäuser nur noch die besseren Effizienzklassen der Stufe 40 gefördert werden. Das gilt nicht für energetische Sanierungen. Hier bleibt die Förderung bestehen, weil Altbestände optimiert werden sollen.

Für die Sanierung kommen mehrere Klassen infrage, die beispielsweise auch Gebäude betreffen, die wegen Aspekten des Denkmalschutzes besondere Maßnahmen erfordern. Förderfähig sind Sanierungsmaßnahmen, mit denen folgende Effizienzhausstufen erreicht werden können:

  • Denkmal
  • 100
  • 85
  • 70
  • 55
  • 40

Der Kredit 261 gilt jeweils auch für die entsprechenden Klassen EE (Energieeffizienz), bei denen ein Anteil an erneuerbaren Energien für die Stromversorgung genutzt werden muss.

Was genau wird gefördert? Neubau, Kauf, Komplettsanierung

Zunächst werden selbst umgesetzte Neubauten und der Kauf eines neuen Effizienzhauses gefördert. Das bezieht sich auf alle Baukosten, inklusive der Nebenkosten, bzw. den Kaufpreis. Dazu kommen außerdem auch Kosten für die Zertifizierung durch eine Energieexpertise.

Beachten Sie: Der Grundstückspreis ist in der förderfähigen Summe nicht enthalten.

Bei der Sanierung steht zunächst die Komplettsanierung im Vordergrund. Hier werden jegliche Maßnahmen gefördert, die zum Erreichen einer der oben genannten Effizienzhaus-Stufen beitragen. Wichtig ist, dass der Bauantrag nicht älter als fünf Jahre sein darf. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob Sie die Maßnahmen selbst durchführen oder ein Haus kaufen, das entsprechend saniert wurde. Die Maßnahmen zur energetischen Optimierung müssen aber gesondert ausgewiesen sein – das kann zum Beispiel im Rahmen des Kaufvertrags passieren.

Teilsanierung und energetische Einzelmaßnahmen

Eine Effizienzhausstufe zu erreichen wird nicht immer angestrebt. Praktischerweise werden aber auch Einzelmaßnahmen gefördert. Das betrifft häufig die Erneuerung von Fenstern und Türen, die zu einer Optimierung der Energiebilanz im Kosten-Nutzen-Verhältnis in vielen Fällen besonders viel beitragen. Mit KfW 261 können Sie also dank staatlicher Unterstützung mehr Nachhaltigkeit erreichen und dabei gleich mehrere Vorteile miteinander verbinden. Neue Fenster und Türen tragen nämlich zusätzlich zu mehr Sicherheit, weniger Lärmbelästigung und einer besseren Optik bei.

Förderfähige Teilmaßnahmen sind außerdem:

  • Arbeiten an der Gebäudehülle
  • neue Heizungstechnik, z.B. Solar, Biomasse oder Wärmepumpen
  • Optimierung der Heizung

Dazu kommt außerdem noch die sog. Anlagentechnik. Gemeint sind Maßnahmen, die Raumluft durch energetische Rückgewinnung optimieren oder digital zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen.

Wichtigste Voraussetzung: Energieberatung

Wenn Sie neue Fenster und Türen kaufen, die Heizung oder die Wärmedämmung sanieren oder im Rahmen eines Neubaus eine förderfähige Effizienzklasse erreichen wollen, müssen Sie auf eine qualifizierte Energieberatung zurückgreifen. Das können entsprechend zertifizierte Fachleute wie Architekten oder Bauingenieure sein. Einen solchen Energieeffizienz-Experten finden Sie beispielsweise über die sog. Expertenliste des Bundes.

Wer ist antragsberechtigt?

Förderberechtigt ist jeder, der in Deutschland ein Wohngebäude bauen, sanieren oder kaufen möchte, das den energetischen Vorgaben genügt. Das gilt für Unternehmen und Selbstständige genauso wie für Vereine und natürlich Privatpersonen.

Mit dem KfW Kredit Kosten sparen

Neue Fenster und Türen tragen zur Energieeffizienz eines Wohnhauses viel bei. Das ist nachhaltig, hilft dem Klimaschutz und spart gleichzeitig viel Geld im Rahmen der Heizkosten. So rechnen sich Sanierungsmaßnahmen deutlich leichter und schneller. Einen KfW Kredit 261 erhalten Sie mit günstigen Konditionen und müssen ihn nur teilweise zurückzahlen.

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