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KfW-Effizienzhaus 70: Anforderungen & Standard-Förderung

KfW-Förderprogramme, die für eine Sanierung beantragt werden können, setzen starke Anreize, ein KfW-Effizienzhaus 70 zu sanieren oder zu erwerben. Aufgrund zinsgünstiger Kredite und attraktiver Zuschüsse ist die Finanzierung einer energieeffizient gebauten Immobilie nicht nur für umweltbewusste Bauherren interessant. Die Möglichkeiten, verschiedene Förderprogramme miteinander zu kombinieren und selbst Einzelmaßnahmen förderfähig zu machen, verstärken zusätzlich den Reiz, mit einem Effizienzhaus 70 Energie zu sparen.

Energieeffizienz lohnt sich

Die von der Förder-Bank KfW angebotenen Förderprogramme teilen sich – neben Themen wie den erneuerbaren Energien – grundsätzlich in die Kategorien „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ auf.

Dem Bauherrn stehen vielfältige Alternativen zur Verfügung, die es lohnend machen, schon im Vorfeld Informationen einzuholen. Denn in vielen Fällen kann durch Kombination das gesamte Bau-Projekt mit Hilfe der KfW finanziert werden.

In Verbindung mit dem KfW-Effizienzhaus 70 stehen mehrere Förderprogramme zur Auswahl, die für eine Sanierung interessant sind. Diese teilen sich in Kredite und Zuschüsse auf.

In der richtigen Kombination können diese Programme die folgenden Schritte beim Umbau zum Effizienzhaus 70 finanzieren:

  • Planung
  • Energieberatung
  • Baubegleitung durch Sachverständige
  • Sanierungskosten
  • Kosten einzelner energetischer Maßnahmen

Ausführliche Beratung und Informationsbeschaffung sind für den Bauherrn immer von Vorteil: Denn obwohl einige Programme ähnliche Leistungen bieten, sind nicht alle verfügbaren KfW-Förderprogramme für das Effizienzhaus 70 miteinander kombinierbar.

Auch ein Umbau kann kostspielig werden

Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind allerdings bei allen Förderprodukten ebenso ausgeschlossen wie der Umbau von Ferienhäusern.

Förderung für die Sanierung

Bau-, Kauf- oder Sanierung zu einem Effizienzhaus 70 wird mit dem KfW-Kredit 261/262 unterstützt. Mit diesem Kredit werden grundsätzlich alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen, gefördert. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.

In Bezug auf ein Effizienzhaus 70 gilt für den Kredit aus dem Förderprogramm 261/262, dass ein Tilgungszuschuss in Höhe von 35 % der Darlehenssumme – maximal 42.000 Euro – gewährt wird.

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