Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, der 15 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt.
Ab dem 21.07.26 gilt: Bei förderfähigen Kosten bis einschließlich 30.000 Euro gibt es keinen iSFP-Bonus. Die zusätzlichen fünf Prozent gelten nur für den Kostenanteil oberhalb dieser Grenze.
Gefördert werden:
- ohne individuellen Sanierungsfahrplan: maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr
- mit individuellem Sanierungsfahrplan: maximal 60.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent. Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozent wird jedoch nur auf den Anteil der förderfähigen Kosten gewährt, der 30.000 Euro übersteigt. Somit beträgt der maximal mögliche BAFA-Zuschuss 4.500 Euro ohne iSFP und 10.500 Euro mit iSFP.
KFW
Ebenfalls möglich ist ein Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für diese Fenster-Förderung muss der Fenstertausch jedoch innerhalb einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus stattfinden. Für die Sanierung des Gebäudes steht im Rahmen des Förderprogramm 261 ein Kredit von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung – abhängig von der erreichten Effizienzhausstufe. Eine Besonderheit des Kredits ist der Tilgungszuschuss, der zwischen 5 und 40 Prozent liegt.
Wer eine Zusage für einen BAFA-Zuschuss erhalten und noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen hat, kann seit dem 01. Januar 2024 den Ergänzungskredit KfW 358 / 359 für einzelne Sanierungsmaßnahmen zusätzlich beantragen. Dabei gibt es bis zu 120.000 Euro Förderkredit je Wohneinheit oben drauf, unter anderem auch für den Tausch von alten Fenstern.
Möglich ist außerdem der Steuerbonus für Sanierungskosten als Alternative des Finanzamts. Dabei handelt es sich um einen Steuernachlass, der sich besonders für Eigentümer mit hoher Einkommensteuer lohnt. Dabei wird die Einkommensteuer über drei Jahre reduziert, was bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann.