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Mit dem Förderprogramm KfW 153 ins eigene Effizienzhaus

KfW-Kredit 153

Den Kredit 153 können Sie nicht mehr beantragen. Seit dem 01.07.2021 erhalten Sie die neuen Kredite und Zuschüsse der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Teil der BEG Förderprogramme ist der KfW-Kredit 261/262 oder der KfW-Zuschuss 461 mit dem Sie Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses bezuschussen können.

Miet- und Heizkosten steigen stetig, deshalb lohnt es sich, einen Immobilienkauf zu tätigen. Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, überlegen viele Menschen, einen Kredit aufzunehmen. Hier setzt die Förderung der Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Die Förderprogramme der KfW – wie das Programm 153 ­– unterstützen energieeffizientes Bauen und erleichtern die Baufinanzierung zu niedrigen Zinsen. Das Förderprogramm 153 unterstützt den Bau oder Ersterwerb von Immobilien, die den Kriterien eines Effizienzhauses oder Passivhauses entsprechen.

Langfristig sparen dank der KfW Förderprogramme

Das Ziel der Programme sind langfristige Kredite zu niedrigen Zinsen für die Errichtung von Effizienzhäusern. Beim Förderprogramm 153 wird auch das Passivhaus berücksichtigt, da es ebenfalls einen sehr geringen Energieverbrauch aufweist und dadurch den CO2-Ausstoß verringert. Darüber hinaus soll die Förderung die finanzielle Belastung kalkulierbar machen und die beim Bau anfallenden Kosten reduzieren.

Kleinere Zahl, höhere Energieeffizienz

Der Begriff Effizienzhaus beschreibt einen technischen Standard auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV). Förderprogramme wie KfW 153 umfassen dabei verschiedene Niveaus, beispielsweise das Effizienzhaus 55.

Der Zahlenwert gibt jeweils den Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes in Prozent im Vergleich zu einem Neubau an. Je kleiner die Zahl ausfällt, desto höher ist also die Energieeffizienz.

Einen solchen energetischen Standard kann man unter anderem mit der Einbindung erneuerbarer Energien erreichen. Ein Passivhaus besitzt eine kompakte und starke Dämmung.

Die Bezeichnung Passivhaus definiert eine Art Verbrauchsstandard und zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

KfW 153 gefördertes Passivhaus

  • einen hervorragenden Wärmeschutz
  • eine dreifache Wärmeschutzverglasung mit gedämmten Fensterrahmen
  • eine Lüftungsanlage mit effizienter Wärmerückgewinnung
  • das Fehlen einer konventionellen Heizungsanlage

Das Passivhaus ist dadurch dem Effizienzhaus-Standard sehr nahe und ebenfalls förderfähig.


Energieeffizient bauen mit dem Programm 153

Die Förderung durch den KfW 153 Kredit fördert das Bauen oder den Kauf folgender Standards:

Energieeffizientes Bauen mit KfW 153 Förderung

Das Kredit-Förderprogramm 153 umfasst sowohl Kaufpreis als auch Nebenkosten

Für die erste Stufe erhält man 25 % vom Darlehen, was einem Tilgungszuschuss bis zu 30.000 Euro entspricht. Bei der zweiten Stufe gibt es 20 % vom Darlehen, also einen Tilgungszuschuss bis zu 24.000 Euro.

Für die 3. Stufe schließlich erhält man immer noch bis zu 15 % bzw. 18.000 Euro.

Ein Kredit über das Programm 153 umfasst maximal 120.000 Euro pro wohnwirtschaftlich genutzter Fläche und Wohneinheit mit einer Zinsbindung von zehn Jahren. Wohneinheiten sind abgeschlossene Wohnungen mit einer Toilette, Kochgelegenheit, fließendem Wasser und einem eigenen Zugang.

Das Förderprogramm 153 ist auch für die Erweiterung bereits bestehender Gebäude geeignet. Beispielsweise durch einen An- oder Ausbau von vorher nicht beheizten Räumen wie Scheunen, wodurch neue Wohnräume entstehen. Der Bau von Ferienhäusern und –wohnungen kommt für eine Förderung über das Programm KfW 153 hingegen nicht in Frage.

Die Förderung des Programms KfW 153 beinhaltet beim Bauen die Baukosten, anfallende Nebenkosten, genauso wie die Beratungs-, Planungs- und Begleitungskosten beim Bauen, allerdings nicht den Preis des Grundstücks.

Entschließt man sich für den Erwerb eines entsprechenden Wohngebäudes, umfasst das Kredit-Förderprogramm 153 sowohl den Kaufpreis als auch die Nebenkosten.


Sachverständige können helfen

Jeder, der Investitionen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden tätigen will, kann Programme wie das Förderprogramm KfW 153 zu günstigen Zinsen in Anspruch nehmen. Dennoch ist es unerlässlich, neben dem Bauherrn zusätzlich einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Er übernimmt die Fachplanung und begleitet bei der Errichtung der Wohnung oder des Hauses. Dabei ist zu beachten, dass der Sachverständige für das Vorhaben wirtschaftlich unabhängig beauftragt werden muss. Das bedeutet, er darf zum ausführenden Unternehmen oder dem Lieferanten in keinerlei beruflichem Verhältnis stehen. Außerdem darf er weder Leistungen noch Lieferungen vermitteln.

Zwei Fälle fallen nicht unter diese Regelung: Sachverständige, die beim Antragssteller oder Verkäufer – beispielsweise dem Bauträger – angestellt sind, sowie Sachverständige, die von Bau- oder Handwerksunternehmen – wie z. B. Fertighausbauern – beschäftigt sind, bei denen Produkte und Leistungen nach festen Kriterien definiert und überwacht werden.

Die Förderung durch das Programm KfW 153 und andere Programme kann von Privatpersonen nicht beantragt beantragt werden.

Stattdessen wird er ausschließlich über Banken, Versicherungsgruppen und Sparkassen beantragt. Der Grund dafür ist, dass der Konzern für die Kredite der Förderprogramme haftet.

Sachverständiger

Deshalb muss der Antrag für ein Förderprogramm bei einer Bank eingereicht werden, bevor man das Vorhaben beginnt. Bauarbeiten vor Ort sowie der Abschluss eines Kaufvertrags zählen zum Beginn des Vorhabens. Beratungsleistungen und das Abschließen von Lieferverträgen zählen nicht dazu.


Mehr Vorteile dank kombinierbarer Programme

Ein weiterer Vorteil sind die Kombinationsmöglichkeiten, die es erlauben, neben KfW 153 weitere Förderprogramme zu beziehen. Zusätzlich zum Programm 153 kann man die KfW-Förderprogramme 270 und 124 beantragen. Das Förderprogramm KfW 270 umfasst ein Darlehen für erneuerbare Energien. Das Förderprogramm KfW 124 ist dagegen ein Wohneigentumsprogramm.

Und möchte man statt einer nicht beheizten eine beheizte Nicht-Wohnfläche wie Gewerbeflächen zum Wohnraum umbauen, bieten sich nochmals andere Programme an. Dazu gehören z. B. die KfW-Förderprogramme 151 und 152 zu ebenfalls niedrigen Zinsen, sogenannte „Energieeffizient Sanieren“-Kredite.


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