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Mit einem Energieberater KfW Kosten sparen

Die energetische Sanierung eines Gebäudes ist ein anspruchsvolles Unterfangen. Um zu ermitteln, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen, sollten sich Bauherren deshalb an einen Energieberater wenden. Er erfasst den Zustand der Immobilie, unterbreitet Vorschläge zur Behebung eventueller Schwachstellen, erstellt die Fachplanung für die Ausschreibung von Bauaufträgen und ist auf Wunsch auch baubegleitend tätig.
Wenn Sie vorhaben, für die energieeffiziente Sanierung eine Fenster Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch zu nehmen, ist das Hinzuziehen eines Energieberaters sogar Pflicht. Dieser muss jedoch von der KfW zertifiziert sein – nur dann ist er berechtigt, bestimmte Fördermittel zu beantragen.

Was ist eigentlich ein Energieberater?

Die offizielle Bezeichnung für den Energieberater lautet Sachverständiger für Energieeffizienz. Tatsächlich aber handelt es sich dabei nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Vielmehr kann sich jeder, der sich in dem Bereich auskennt, Gebäudeenergieberater nennen und auch entsprechende Beratung anbieten. Häufig handelt es sich dabei zum Beispiel um Architekten oder Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation.

Das sollten Sie unbedingt beachten, wenn Sie die Förderprogramme der KfW nutzen möchten: Denn zur Antragstellung sind ausschließlich von der KfW zertifizierte Energieberater berechtigt. Sachverständige ohne Zertifizierung können Ihnen zwar dabei helfen, die Sanierung zu planen, jedoch keinen Förderantrag stellen.

Seit 2009 sind Hausbesitzer außerdem dazu verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Auch dafür ist der Energieberater zuständig, der im Zuge dessen entsprechende Sanierungsempfehlungen ausspricht. Haben Sie ohnehin vor, energieeffizient zu sanieren, ist es also sinnvoller, sich den Energieausweis erst nach Abschluss der Arbeiten ausstellen zu lassen. Darin werden dann die besseren Werte aufgeführt.

Messung Energieverlust am Fenster


Experte
Vanja - Kundenbetreuung -

EXPERTENINTERVIEW

 

Wie finden Sie den richtigen Energieberater KfW?

 

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt unter https://www.energie-effizienz-experten.de/ eine Energieberatersuche nach Postleitzahl zur Verfügung. In dieser Expertenliste werden nur unabhängige und KfW-zertifizierte Sachverständige aufgeführt.

                                                                                                                                                                                                                    

 


Was macht ein Energieberater?

Als Immobilienbesitzer sollten Sie wissen, was ein Energieberater für Sie tun kann, denn das kann unter Umständen eine Menge Geld einsparen. Seine Aufgaben gliedern sich in die folgenden vier Bereiche:

1. Die Bestandsaufnahme

Bei der Initialberatung oder Bestandsaufnahme ermittelt der Energieberater den Ist-Zustand des Hauses. Geprüft wird unter anderem die Gebäudehülle, also Wände, Dach, Fenster, Türen, aber auch die Heizung. Wünschen Sie die Durchführung einer Thermografie oder eines Blower-Door-Tests, verursacht das in der Regel zusätzliche Kosten.

Auf Basis dieses Gutachtens schlägt der Berater Maßnahmen vor, um die Energieeffizienz zu verbessern. Das kann eine moderne Dämmung sein, ein Fenstertausch oder auch ein Heizungswechsel. Gute Energieexperten nennen Ihnen außerdem die ungefähren Investitionskosten für die Sanierungsmaßnahmen und informieren Sie über passende Kredite oder Zuschussprogramme der KfW.

2. Die Fachplanung

Gemeinsam mit Ihrem Energieberater entscheiden Sie, welche Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten Sie tatsächlich umsetzen. Möchten Sie keine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus vornehmen, können Sie auch Einzelmaßnahmen wie einen Fenstertausch oder eine Heizungsoptimierung durchführen.

Der Experte übernimmt anschließend die detaillierte Planung, mit der Sie sich Angebote der verschiedenen Gewerke einholen können. Auf Wunsch prüft der Berater diese auch und hilft Ihnen bei der Auswahl.

3. Die Baubegleitung

Damit der Zuschuss oder das Darlehen ausbezahlt wird, ist es wichtig, dass die Arbeiten fachgerecht umgesetzt werden.
Es kann sich daher lohnen, den Energieberater auch mit der Baubegleitung zu beauftragen. Durch seine Erfahrung kann er am besten beurteilen, ob auch wirklich alle Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes GEG eingehalten werden, und im Zweifelsfall Nachbesserungen veranlassen.

4. Die Abnahme und Ausstellung des Energieausweises

Nach Abschluss der Sanierung nimmt der Sachverständige die durchgeführten Maßnahmen ab und erstellt mit Ihnen zusammen die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“. Haben Sie bei der KfW einen Kredit beantragt, reichen Sie die Bestätigung bei Ihrem Finanzierungspartner ein. Dieser veranlasst dann, dass der Tilgungszuschuss auf Ihrem Kreditkonto gutgeschrieben wird.

Beim Investitionszuschuss geben Sie die Bestätigung hingegen direkt im KfW-Zuschussportal ein. Nach einer Prüfung wird das Fördergeld dann an Sie ausbezahlt.

Jetzt ist auch ein guter Zeitpunkt, den Energieberater den Energieausweis ausstellen zu lassen. Außerdem erklärt er Ihnen, wie Sie das renovierte Gebäude richtig heizen und belüften.


Werden die Beratungskosten gefördert?

Die KfW bietet zahlreiche Förderungen für den Bau und die Sanierung von Wohngebäuden an. Auch Nichtwohngebäude, sofern sie beheizt sind, können damit zu Wohnraum umgebaut werden. Beachten Sie aber, dass bei Inanspruchnahme der Programme KfW 151/152 (Kredit) und KfW 430 (Investitionszuschuss) die Einbindung eines Energieberaters zwingend vorgeschrieben ist.

Je nach Umfang der Beratung kann die Beauftragung eines Sachverständigen für Energieeffizienz teuer werden. Zwar rechnet sich die Investition langfristig, da Sie durch den Energieberatungsbericht wichtige Hinweise zu energetischen Schwachstellen Ihrer Immobilie erhalten. Dennoch lässt die KfW Sie mit den Kosten nicht gänzlich allein.

In Kombination mit den oben genannten Förderungen können Sie deshalb auch einen Antrag für den Zuschuss 431 – Baubegleitung stellen. Damit werden bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars eines zertifizierten Sachverständigen übernommen, maximal 4.000 Euro. Das beinhaltet Leistungen wie die Planung, Hilfe bei Ausschreibung und Auswertung von Angeboten, die Baubegleitung und die Abnahme aller am Gebäude durchgeführten Maßnahmen.

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