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BAFA-Förderung für Fenster und Türen

Geringere Investitions- und Energiekosten: Mit der staatlichen BAFA-Förderung profitieren Immobilienbesitzer bei Sanierungsmaßnahmen gleich doppelt. Wenn die Erneuerung von Fenstern und Türen ansteht bringt die BAFA-Förderung eine deutliche Kostenersparnis. Außerdem senken hochwertige Fenster den Ernergieverbrauch.

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Was ist die BAFA-Förderung?

Das Akronym BAFA ist zunächst leicht missverständlich. Gemeint ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das dem deutschen Wirtschaftsministerium untersteht, genauer: dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Im Rahmen der Energiewende in Deutschland sollen Kosten und Ressourcen eingespart werden. Da das Heizen von Räumen einen großen Teil der jährlichen CO2-Emissionen erzeugt, ist es im Sinne der strategisch politischen Ausrichtung in Deutschland, das Einsparen dieser Emissionen zu fördern.

Das funktioniert zum Beispiel mit energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen. Fenster und Türen zu erneuern ist dabei eine besonders geeignete Maßnahme. Gerade bei älteren Modellen fehlt es häufig an effektiver Dichtungs- und Dämmtechnologie. Dadurch entstehen Schwachstellen, über die Wärme entweicht, selbst wenn die Wände ausreichend gedämmt sein sollten.

Fenster und Türen bilden häufig eine Schwachstelle in der Wärmedämmung von Immobilien. Ihre Erneuerung ist deshalb besonders sinnvoll und wird gefördert, um die Energieeffizienz im Heizbetrieb zu steigern.

Die BAFA-Förderung bezieht sich in diesem Kontext nicht nur auf Fenster und Türen, sondern beinhaltet auch andere Einzelmaßnahmen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Gebäudes geeignet sind.

Dazu gehören auch Sanierungsmaßnahmen an Heizung, Anlagentechnik oder der kompletten Gebäudehülle, inklusive Fassade.

Teil der BAFA-Förderung können im Übrigen auch Fachplanungen und Baubegleitung sein, die sich auf der Förderung unterliegende Leistungen beziehen. Das bedeutet in der Praxis, dass auch Kosten potenziell gefördert werden, die durch Ingenieur, Architekt, Energieberater oder ähnliche Dienstleister entstehen.

Was wird in welcher Höhe gefördert?

Die bisher existierenden BAFA-Fördermöglichkeiten wurden seit 2021 in einem neuen, übersichtlicheren Förderprogramm zusammengefasst. Mit der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ändert sich für Antragsteller in der Praxis unter Umständen einiges. Vor allem wurden Zugänglichkeit und Flexibilität erhöht. Alle wichtigen Rahmendaten zu Förderhöhen und individuellen Maßnahmen sind nachfolgend zusammengefasst.

Zum Fördergegenstand: Er umfasst neben der Erneuerung der Fenster und Türen auch zahlreiche weitere Maßnahmen. Gemessen am Investitionsvolumen und dem zu erwartenden Mehrwert in der Gesamtrechnung zwischen Sanierungskosten und später gesparten Energiekosten rechnet sich eine Maßnahme besonders Fenster und Türen mit effektiven Dichtungen und wirkungsvoller Dämmwirkung auszustatten. Das kann aber auch in der Kombination mit anderen Maßnahmen geschehen, beispielsweise durch Anpassungen an der Gebäudehülle. Weitere Möglichkeiten sind:

  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Modernisierung von Heizanlagen
  • Baunebenkosten
  • Fachplanung und Baubegleitung, insbesondere Energieberater

Wichtig ist, dass die Höhe der BAFA-Förderung dabei teilweise stark variiert. Das gilt für die Maximalkosten und den Prozentsatz, mit dem anteilig Kosten übernommen werden.

Für Sanierungsmaßnahmen an Fenstern und Türen ist über die BAFA-Förderung ein Zuschuss von maximal 12.000 Euro möglich.

Der Betrag ergibt sich aus dem maximal förderfähigen Betrag von 60.000 Euro Gesamtkosten. Hiervon sind 15 Prozent erstattungsfähig. Bei kleineren Immobilien können die Kosten auch niedriger liegen. Die Mindestkosten für eine Förderung betragen 2.000 Euro. Hier läge die Förderung bei 400 Euro, eine so kleine Investition ist aber selten. Die eben genannten Sätze gelten analog, wenn ein KfW-Kredit bestehen sollte.

Je nach verfügbarem Budget kann es sich auch lohnen, mehrere Maßnahmen auf einmal umzusetzen, also beispielsweise gemeinsam mit der Erneuerung der Fenster auch die Fassade und die Heizung zu sanieren. Komplettsanierungen zum Effizienzhaus werden vom BAFA mit deutlich höheren Zuschüssen und auch höheren prozentualen Anteilen an den Gesamtkosten gefördert. Darin sind Fenster und Türen immer enthalten.

Förderung des BAFA für Fenster – wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt ist ein großer Kreis an natürlichen und juristischen Personen. In erster Linie sind aber Privatpersonen vorgesehen. Das gilt im Übrigen nicht ausschließlich für Immobilieneigentümer. Auch Mieter und Pächter sind antragsberechtigt. In der Regel wird das Recht aber vom Eigentümer genutzt.

Zum Kreis der antragsberechtigten Personen für eine Förderung des BAFA für Fenster gehören:

  • Privatleute, auch als Gruppe im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft
  • Körperschaften, wie Kammern und Verbände
  • Gemeinnützige Institutionen, Vereine oder auch Kirchen
  • Unternehmen und freiberuflich selbstständig tätige Personen

Hierbei handelt es sich nur um eine Auswahl. In Spezialfällen lohnt sich eine individuelle Beratung direkt über das BAFA oder einen Energieberater. Dessen Expertise ist im Übrigen ohnehin eine wichtige Zugangsvoraussetzung, auch wenn nur die Fenster erneuert werden.

Um eine Förderung zu erhalten, möchte der Staat sicherstellen, dass sich die Maßnahmen auch lohnen. Ein Energie-Effizienz-Experte muss deshalb zwingend beauftragt werden.

Die gute Nachricht ist, dass ein solcher Experte in vielen Fällen auch gleich bei der Planung helfen kann. Es gibt viele Architektur- oder Ingenieurbüros, die diese Leistung mit der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen verbinden. Die komplette Palette der begleitenden Dienstleistungen ist im übrigen Teil der förderfähigen Leistungen.

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