Wie hoch ist der Förderumfang?
Wenn der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das betreffende Wohngebäude vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde, bieten sich außer KfW 431 die Förderprogramme 151/152 oder 430 an. Die Fachplanung wird bei KfW 431 mit einer Förderung von 50 Prozent der Kosten oder bis 4.000 Euro unterstützt.
Je nachdem, wie umfangreich die weiteren Sanierungsmaßnahmen ausfallen, sind auch zinsgünstige Kredite zur Finanzierung möglich; oder ein Investitionszuschuss mit KfW 430.
Die Höhe der Leistungen liegt bei bis zu 40 Prozent der Kosten oder bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit und berechnet sich anhand der erreichten Energieeffizienz. Im Rahmen der aktuellen Energieeinsparverordnung wurde auch der Begriff Effizienzhaus geprägt.
Die EnEV legt Standards für Neubauten fest und zielt auf einen möglichst klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 ab. Ein Effizienzhaus 100 entspricht dabei den momentanen EnEV-Standards bei einem Neubau.
Es gibt insgesamt sieben Kategorien von Effizienzhäusern. Auch, wenn man die gängigen Standards nicht ganz erreicht, gibt es noch die Möglichkeit, für die Modernisierung eines Denkmals 25 Prozent Investitionszuschuss zu erhalten.