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Die Pergola und ihre Genehmigung – Vorsicht ist besser als Nachsicht

In vielen Fällen braucht es für die Pergola keine Genehmigung. Da die baurechtlichen Vorgaben aber bereits in der Nachbarkommune ganz andere sein können, sollte man die Bestimmungen immer im Vorfeld prüfen. Ist keine Genehmigung nötig, kann man direkt mit dem Bau starten.

Falls doch, muss zunächst ein Bauantrag bei der lokalen Baubehörde oder der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Weitere wichtige Fragen rund um das Thema Pergola und Baurecht werden nachfolgend beantwortet.

Die Notwendigkeit für eine Pergola-Baugenehmigung immer prüfen

Bei Bauten im Garten sollte immer geprüft werden, ob eine Genehmigung durch die zuständige Behörde benötigt wird. Das gilt insbesondere, wenn es sich um ein größeres Vorhaben handelt. Grundsätzlich stellt die aber in den meisten Fällen kein Problem dar und häufig ist auch keine Genehmigung nötig. Trotzdem sollte man immer eine entsprechende Auskunft einholen. Die wichtigsten Tipps zur Pergola-Genehmigung gibt es hier auf einen Blick:

  • Jegliche Bauvorhaben im Garten sollten immer im Vorfeld der Planung geprüft werden.
  • Eine kurze persönliche Nachfrage kann häufig Klärung bringen.
  • Die Platzierung sollte keinen Schattenwurf auf Nachbargrundstücke bedingen.
  • Bei der Planung schon mit dem Nachbarn zu sprechen, beugt möglichem Streit vor.
  • Zwischen Pergola und Grundstücksgrenze muss ausreichend Platz sein.
  • Je größer die geplante Pergola, desto wahrscheinlicher ist eine Genehmigung nötig.

Sind alle Punkte beachtet, steht dem Aufbau einer Pergola nichts mehr im Weg. Mit ruhigem Gewissen lässt sich das Bauvorhaben durchführen und der Garten mit einem vielseitig nutzbaren Sonnenschutzplatz verschönern.

Wann ist eine Genehmigung für eine Pergola nötig?

Ob eine Genehmigung für eine Pergola nötig ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die baurechtlichen Bestimmungen variieren nämlich von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune teils stark. Das bedeutet, dass man sich immer über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren sollte.

So prüft man die Baugenehmigung einer Pergola

Da Pergolen häufig gar nicht genehmigt werden müssen, kann zunächst versucht werden, Informationen auf inoffiziellen Kanälen einzuholen. Manche Kommunen stellen entsprechende Auskünfte als Richtlinien für Bürger offen im Internet ein. Auch eine Mail, ein Brief oder ein Anruf bei der örtlichen Baubehörde oder der Gemeindeverwaltung kann bereits helfen, um herauszufinden, ob eine Genehmigung überhaupt nötig ist.

Welche Kriterien machen eine Genehmigung nötig?

Das kommt immer auf die jeweilige Kommune an. Einige Kriterien können aber zur Orientierung hilfreich sein. Dazu gehören:

Größe, Verankerung, Verwendungszweck und Typ können beeinflussen, ob beispielsweise für eine Pergolamarkise eine Baugenehmigung nötig ist. Im Privatgebrauch übliche Modelle sind häufig nicht genehmigungspflichtig. Trotzdem sollte im Vorfeld immer eine Prüfung stattfinden.

Die Pergola im Baurecht – wichtige Grundregeln

Unabhängig von kommunalen und länderspezifischen Regelungen gibt es bundesweit geltende Regeln für Bauten im Garten. Diese basieren im Wesentlichen auf Grundsätzen der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass nichts ohne Weiteres so platziert werden darf, dass es Schatten auf das Nachbargrundstück wirft. Aus diesem Grund sind auch Mindestabstände – meist drei Meter – zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Berücksichtigen muss man zudem die Bepflanzung, die nicht auf angrenzende Nachbargebäude übergreifen darf.

Was passiert, wenn keine Genehmigung für die Pergola vorliegt?

Wenn keine Baugenehmigung nötig ist, sind keine Konsequenzen zu erwarten. Fehlt eine eigentlich nötige Baugenehmigung allerdings, können die Folgen äußert ärgerlich sein. Die zuständige Behörde kann im schlimmsten Fall den Rückbau verlangen.

Sogenannte Schwarzbauten verjähren nicht. Es gibt keine Frist, innerhalb der ein Bau rechtmäßig wird, also Bestandsrecht erhält. Theoretisch kann es also noch Jahre später zu Problemen aufgrund einer fehlenden Genehmigung kommen.

Die Bußgelder für das Bauen ohne Genehmigung sind hoch. In einigen Bundesländern geht der Bußgeldkatalog bis zu 500.000 Euro. Fehlt die Baugenehmigung für die Pergola, fällt die mögliche Strafzahlung nicht so hoch aus, da es sich um kein besonders großes Bauwerk handelt. Geht man allerdings nur von einem Prozent der Höchststrafe aus, sind immer noch 5.000 Euro fällig.

Ist eine nachträgliche Genehmigung für eine Pergola möglich?

Grundsätzlich ist das möglich, solange ein paar Kriterien erfüllt sind – beispielsweise muss die Genehmigung auch schon vor dem Bau möglich gewesen sein. Ist die Pergola dort, wo sie gebaut wurde, gar nicht genehmigungsfähig, wird die Genehmigung auch im Nachhinein nicht erteilt.

Wo kein Ankläger, da kein Richter?

Das stimmt nur bedingt. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass nichts passiert, wenn sich niemand beschwert. Das große Aber ist allerdings, dass häufig gar nicht richtig eingeschätzt werden kann, ob das der Fall sein wird. Allerlei Befindlichkeiten und Launen sorgen in Deutschland täglich für tausende rechtliche Auseinandersetzungen mit Bezug zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch an einer Pergola kann sich ein Nachbar stören und bei der zuständigen Behörde beschweren. Sollte diese dann durch eine fehlende Genehmigung belastet sein, führt das schnell zu einer Eskalation der Streitigkeiten.

Baugenehmigung einholen und in Ruhe den Garten verschönern

Einem Laien erscheint das Baurecht wie ein undurchdringbarer Wald, in dem man sich ohne Karte leicht verläuft. Wer sich allerdings nicht scheut, an den entsprechenden Stellen nachzufragen, behält problemlos den Überblick. Bei der Planung schon das Bauamt abgeklappert zu haben, schont die Nerven und sorgt für ein reibungsloses Bauvorhaben.

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