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Terrassenüberdachung mit Baugenehmigung, ein Leitfaden

Braucht die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung? Das deutsche Baurecht kann komplex sein und noch wichtiger: Es unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und teils sogar von Kommune zu Kommune. Wer seine Terrasse überdachen möchte, muss deshalb einiges beachten.

Die gute Nachricht ist aber, dass das Vorhaben nicht immer genehmigungspflichtig sein muss. Nach welchen Kriterien sich das bemisst und was man sonst noch bei Planung und Durchführung beachten sollte, behandelt dieser Ratgeber von fensterversand.com. Zwar muss eine Bewertung immer im Einzelfall geprüft werden, allerdings gibt es einige Richtlinien, die zur Orientierung in Sachen Terrassenüberdachung und dazugehörige Baugenehmigung dienen.

Der Standort

Grundsätzlich können Regelungen bereits im Nachbarort anders sein. Das bedeutet: Wer in Bezug auf die Baugenehmigung auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich immer direkt bei der zuständigen Kommune informieren. Hierzu reicht häufig eine relativ formlose Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bauamt aus.

Außerdem werden solche Informationen auch immer öfter digital zur Verfügung gestellt. Zu beachten gilt aber, dass es sich um eine offizielle Quelle handelt und nicht um ein privates Forum oder Ähnliches, in dem persönliche Erfahrungen als vermeintliche Fakten geteilt werden.

Die Größe

Auf Länderebene gibt es verschiedene Maßgaben bezüglich der Größe, ab der eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigt. In vielen Fällen richtet sich das nach der Gesamtfläche und der Tiefe der Überdachung. In vielen Bundesländern liegt die Grenze bei 30 Quadratmetern Fläche und einer Tiefe von 3 Metern. Darunter ist kein Bauantrag für die Terrassenüberdachung nötig. Aber Vorsicht: Man sollte trotzdem nicht sofort loslegen, denn:

  • auch das überdachte Raumvolumen kann maßgeblich sein (Brandenburg und Rheinland-Pfalz)
  • die Regelungen können sich über die Zeit ändern
  • lokal erlassene Verordnungen können die Länderregeln ergänzen

30 Quadratmeter Fläche und 3 Meter Tiefe können also als Richtwert, der vielerorts gilt, zur Orientierung genutzt werden. Eine konkrete Prüfung ist im Einzelfall aber immer zu empfehlen, um später böse Überraschungen zu vermeiden.

Allgemeingültige Grundregeln für die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung

Auch für eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung gelten einige Grundregeln, die trotzdem jeweils im Einzelfall geprüft werden sollten. Zu den wichtigsten Kriterien gehören:

  • Abstand zum Nachbargrundstück einhalten – meist 3 Meter
  • Regeln zu Belastungsgrenzen bei Schneefall beachten
  • Erfordernisse an den Brandschutz prüfen
  • bei älteren Häusern den gegebenenfalls bestehenden Denkmalschutz beachten

Darüber hinaus kann es auch auf Ebene der Gestaltung Vorgaben vonseiten der Kommune geben. Gestaltungspläne sorgen häufig für einen Rahmen, um ein möglichst harmonisches Stadtbild zu erzielen.

Zwar spielt die Terrassenüberdachung dafür oft keine Rolle, sie kann es aber im Einzelfall trotzdem tun. So können auch abseits der Baugenehmigung Vorgaben bestehen.

Was zu tun ist, wenn für die Terrassenüberdachung eine Genehmigungspflicht besteht

Dieser Fall ist für einen Privathaushalt nicht allzu wahrscheinlich. Sollte aber trotz vorheriger Rücksprache mit dem Bauamt die Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig sein, gilt es, sich gleich darüber aufklären zu lassen, welche Form ein entsprechender Antrag benötigt. Hier lohnt sich grundsätzlich professionelle Hilfe, vor allem auch, weil Bauvorhaben dieser Größenordnung meist ohnehin nicht selbstständig umgesetzt werden.

In manchen Fällen kann es sich auch lohnen, die Planung der Überdachung so anzupassen, dass die Pflicht zur Baugenehmigung entfällt.

Viele private Bauvorhaben bleiben aber ohnehin unter diesen Vorgaben, weshalb eine Terrassenüberdachung selten größere baurechtliche Probleme bereitet.

Beispiel: Lokal ist die Terrassenüberdachung bis 30 Quadratmeter genehmigungsfrei. Umfasst die gewünschte Planung 31 Quadratmeter, kann es wirtschaftlicher sein, auf 30 m² zu reduzieren und sich die Baugenehmigung zu sparen.

Gerade wenn nur wenige Quadratmeter überdacht oder teilüberdacht werden, besteht selten die Pflicht, eine Baugenehmigung einzuholen. Eine vorherige Prüfung sollte aber dennoch erfolgen – auch bei kleineren Bauvorhaben.

Was droht, wenn die Regeln ignoriert werden?

Zwar gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Fehlt die Baugenehmigung und wäre sie eigentlich nötig gewesen, können allerdings empfindliche Folgen, wie beispielsweise hohe Bußgelder, drohen. Zusätzlich kann sogar der komplette Rückbau verlangt werden. Dann summieren sich Bußgeld, Rückbaukosten und der nun leider verschwendete Initialaufwand. Die Zeit und Nerven, die das Ganze kostet, sind dabei noch nicht einmal miteingerechnet.

Tipp: Es lohnt sich, bei jeglichen Bauvorhaben immer auf Nummer sicher zu gehen und im Idealfall Auskünfte vom Bauamt schriftlich festzuhalten und aufzubewahren.

Kann für die Terrassenüberdachung eine Genehmigung auch nachträglich erteilt werden?

Kurze Antwort: Ja. Hätte sie ursprünglich die Baugenehmigung erhalten, kann das auch im Nachhinein geschehen.

Bußgelder können aber trotzdem entstehen und die oben beschriebene Gefahr eines erzwungenen Rückbaus besteht ebenfalls.

Fazit: Alles nicht so schlimm, wie es klingt

In vielen Fällen ist bei Privathaushalten eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung umsetzbar. Wichtig ist nur, dass baurechtliche Vorgaben zur Sicherheit geprüft werden. Wer im Vorfeld einfach beim zuständigen Bauamt um Auskunft bittet, erlebt auch keine bösen Überraschungen.

Findet zusätzlich noch ein freundlicher Austausch mit den Nachbarn statt, entstehen im Regelfall keine Probleme. An der Überdachung kann man sich dann ungestört erfreuen und erhält ein vielseitiges, funktionales und ästhetisches Bauelement für die eigene Terrasse.

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