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Was bedeutet die Energieeinsparverordnung für Fenster?

Um die umweltpolitischen Ziele voranzutreiben, hat die Bundesregierung die sog. Energieeinsparverordnung - kurz EnEV - erlassen. Diese Umsetzung der geforderten EU-Richtlinien ist häufig Gegenstand von Aktualisierungen, weshalb es als Bauherr eines neuen Gebäudes unerlässlich ist, sich ausführlich über die dort getroffenen Vorgaben zu informieren. Die Energieeinsparverordnung regelt hauptsächlich die energetischen Anforderungen für Neubauten. Im Fokus stehen dabei Fenster, Heizanlagen und die Fassade. Zudem deckt der Geltungsbereich der Verordnung auch Modernisierungen ab.

Regelungen im Allgemeinen

Hauptanliegen der Energieeinsparverordnung ist die Regulierung des Jahres-Primärenergiebedarfs. Zu diesem Zweck werden Vorgaben gegeben, welche die - energetisch gesehen - wichtigsten Bauelemente im Haus bzw. der Wohnung betreffen:

  • Heizung
  • Dach
  • Fassade
  • Fenster

Dabei sind nicht nur Neubauten betroffen. Auch Altbauten müssen teilweise modernisiert werden. So gilt es bspw. Öl- und Gasheizungen, die bereits vor dem Jahr 1985 eingebaut worden sind, gegen moderne Systeme auszutauschen. Neubauten müssen folglich direkt mit modernen, effizienten Heizsystemen ausgestattet werden.

Energiesparen ist gut für Umwelt und Geldbeutel

Ebenso müssen Dach und Fassade effizient gedämmt werden, um die Vorgaben der Energieeinsparverordnung zu erfüllen. Ein Vorteil für Bauherren und Eigentümer, die eine Sanierung ihrer Wohngebäude in Angriff nehmen möchten, ist die Möglichkeit, mehr als nur eine Förderung für energetisch effiziente Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können.

Zu diesem Zweck wird eine Vielzahl von Programmen angeboten, die Neubau und Modernisierung fördern, aber auch bspw. eine Energieberatung finanzieren. Diese bringt am Ende nicht nur hilfreiche Tipps zum Energiesparen, sondern auch den begehrten Energieausweis.


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Welche Fenster müssen nach EnEV eingebaut werden?

Die Energieeinsparverordnung gibt keine speziellen Fenstermodelle vor. Allerdings dürfen gewisse Werte nicht überschritten werden, die Auswirkungen auf den Primärenergiebedarf der Gebäude haben.

Ein wichtiger Indikator - besonders im Hinblick auf Fenster - ist der Wärmedurchgangskoeffizient. Der U-Wert genannte Koeffizient gibt den Verlust von Energie durch ein Bauteil an. U-Werte können für die Fassade, das Dach, Türen und eben auch für Fenster bestimmt werden.

Ein Fachbetrieb ist zu empfehlen

Für Fenster sind bei fensterversand.com spezielle Verglasungen und Rahmen im Sortiment, die alle Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen bzw. sogar übertreffen und besten Wärmeschutz bieten:

Verglasung (inkl. Tiefe in mm) Ug-Wert
2-fach Standardverglasung; 4/16/4 Ug=1,1 W/(m2K)
2-fach Isolierglas; 4/16/4 Ug=1,0 W/(m2K)
3-fach Isolierglas; 4/12/4/12/4 Ug=0,7 W/(m2K)
3-fach Isolierglas; 4/14/4/14/4 Ug=0,6 W/(m2K)

Die Werte hinter der Verglasung geben jeweils die Stärke der Scheibe sowie den dazwischen liegenden Scheibenzwischenraum in mm an. Jede der aufgezählten Scheiben übertrifft die Anforderungen der Energieeinsparverordnung mit Leichtigkeit. Es stellt sich daher nur die Frage, wie man die Fenster nach EnEV einbauen soll? An dieser Stelle ist ein Fachbetrieb zu empfehlen, denn die Dämmung beschränkt sich nicht nur auf Glas und Rahmen, sondern auch das umliegende Mauerwerk muss optimal gedämmt sein, um keine Energie zu verlieren.


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