Wer übernimmt die Kosten, wenn das Fenster kaputt ist?
Probleme mit einem Fenster kann es immer mal wieder geben. Aber was tun, wenn die Scheibe zerkratzt oder gar gesprungen ist? Fenster-Probleme können von einer Vielzahl an Situationen ausgelöst werden.
Ballspielende Kinder sind ein häufiges Beispiel bzw. keine seltene Ursache für ein Loch in der Fensterscheibe oder einen Sprung im Glas. Auch durch Kälte kann ein Sprung im Fensterglas entstehen.
Aber was tun, wenn das Fenster nun zerkratzt ist? Und was tun bei einem Riss? Häufig stellt sich hier vorab die Frage, wer das Bauelement reparieren muss – Vermieter oder Mieter? Und wenn man selbst der Eigentümer ist, wer kommt für die Schäden auf? Der Eigentümer oder eine Versicherung?
Wer ist verantwortlich für die Reparatur?
Auch in diesem Jahr gingen einige Fensterscheiben zu Bruch. Sei es durch spielende Kinder, Unachtsamkeit, rohe Gewalt oder untypische Temperaturschwankungen. Ist man selbst Mieter einer Wohnung und das Fenster kaputt, so greift man am besten zuallererst zum Telefon, um seinen Vermieter zu informieren.
Aber heißt das auch, dass der Vermieter für die Reparatur zuständig ist? Ja – das ist im Mietrecht festgehalten. Der Mieter muss also laut Mietrecht so lange warten, bis der Vermieter oder die Vermieterin Teile des Fensters oder das gesamte Bauelement austauscht bzw. repariert.
Sollte dieser jedoch verhindert sein, so kann der Mieter mit Zustimmung des Vermieters einen Glaser oder Fensterbauer kommen lassen und die Reparatur vom Fensterglas veranlassen. Die Rechnung übernimmt im Falle von Verschleiß oder äußeren Einwirkungen der Vermieter.
Sollten Teile des Fensters durch das eigene Handeln des Mieters kaputt gegangen sein, so zahlt der Mieter die Schäden. Denn in diesem Fall ist das Fenster aufgrund privater Selbstverschuldung kaputt.
Wer übernimmt die Kosten, wenn das Fenster kaputt ist?
Vermieter, Mieter aber natürlich auch Eigentümer können für den Fall, dass eine Fensterscheibe gesprungen ist, eine Versicherung abschließen. Hierbei sollte man sich jedoch im Vorfeld über die Versicherung gut informieren und Vergleiche ansetzten.
Die Haftpflicht kommt zum Beispiel in dem Fall in Frage, wenn ein Kind aus der Nachbarschaft die Scheibe zerbrochen hat und diese aufgrund von Fremdeinwirkung kaputt gegangen ist.
Die Haftpflichtversicherung tritt nicht nur bei dieser Art von Schäden bei einer zerbrochenen Fensterscheibe im Haus ein, sondern auch wenn das Glas am Auto durch Fremdverschulden kaputt gegangen ist. Im Falle eines Unfalls kann auch auf die Unfallversicherung zurückgegriffen werden.
Fragen & Antworten
Decken Sie das Fenster erst einmal ausreichend ab. Verwenden Sie hierfür zunächst eine Plastikfolie (z.B. Müllsack, möglichst dick). Im zweiten Schritt nehmen Sie das kaputte Glas heraus und ersetzen es durch eine Spanplatte.
Ziehen Sie Schutzhandschuhe an und fegen oder saugen Sie alle Glassplitter auf, damit weder im Boden noch im Teppich restliches Glas festgetreten werden kann.
Bei alten Fenstern macht ein kompletter Austausch mehr Sinn. So kann nicht nur die Verglasung, sondern auch der Rahmen erneuert werden.
Mit Aufruf des Videos stimmen Sie einer Datenübertragung an YouTube zu. Für die Datenverarbeitung durch YouTube gelten dessen Datenschutzhinweise. Weitere Informationen
Video abspielen
Datenschutzhinweis
Dieses Video ist im erweiterten Datenschutzmodus von YouTube eingebunden. Mit Klick auf das Vorschaubild wird das Video geladen, wozu einmalig Ihre IP-Adresse an YouTube übermittelt wird. YouTube verarbeitet diese Daten danach eigenverantwortlich. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten finden Sie in der Cookie-Police von Google. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Status Ihrer Anfrage
Sie befinden sich auf fensterversand.com
Bitte wählen Sie für die Lieferung ein Land aus. Die Lieferbedingungen können je Lieferland variieren.
Für weitere Informationen oder eine Lieferung auf Inseln kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice info@fensterversand.com.