Anhand der industriellen Größen "Bau-Richtmaß" und "Bau-Nennmaß" bieten wir bei fensterversand.com sogenannte "Vorzugsmaße" für Türen an. Diese gelten als Standardmaß für industriell und handwerklich gefertigte Türen.
Hat eine Eingangstür solch festgelegte Maße, ist der Austausch von Türblatt, Rahmen und Türbändern leicht zu erledigen: Das Baurichtmaß ist dabei immer ein Vielfaches von 12,5 cm, sowohl in Breite als auch Höhe.
Früher wurde für die Höhe von Türen ein Richtmaß von 200 cm verwendet, durch den Anstieg der durchschnittlichen Körpergröße wurden die Maße schließlich angepasst. So ist heute europaweit auch eine Höhe von 212,5 cm geläufig.
Aus dem Baurichtmaß ergibt sich das Nennmaß für ein- und zweiflügelige Türmodelle: Das Nennmaß unterscheidet nicht zwischen Innentüren und Haustüren. Dieses Maß bezieht bei der Berechnung neben der reinen Wandöffnung am Eingang noch die Fugen des Wandaufbaus mit ein und ist ausschlaggebend für die Maße des Türblatts.
Hier wird bei Höhe und Breite des Türblatts zwischen gefälzter und ungefälzter Tür unterschieden. Bei der gefälzten Tür liegt das Türblatt leicht auf dem Rahmen auf, während das ungefälzte Türblatt bündig im Rahmen liegt.
fensterversand.com liefert Eingangstüren nach Maß: Dabei beschränken wir uns jedoch nicht auf die Standardmaße für eine Eingangstür, sondern erlauben unserem Kunden über den Produktkonfigurator, Haustüren und Nebeneingangs- wie auch Terrassentüren aus Holz, Kunststoff oder Aluminium entsprechend seiner individuell vorliegenden Maueröffnung – auch Laibung genannt – zu bestellen.
Denn oft machen es bauliche Grundvoraussetzungen am Haus unmöglich, eine Laibung nach Standardmaß zu schlagen. Die Folge sind provisorische Füllmaterialien zum Ausgleich der Maße. Diese ermöglichen zwar den Einbau der Eingangstür, weisen aber oft schlechte Dämmwerte auf.
Mit der Möglichkeit, individuelle Maße – auch Überbreite – schon anzugeben, erhält jede Maueröffnung Ihre passgenau und individuell konfigurierte Eingangstür, ganz ohne Preisunterschied.
