Pressemitteilung vom 20.12.2006
CE Zeichen Fenster und Haustueren
Die CE-Kennzeichnung für Fenster und Haustüren kann ab dem 1. Februar 2007 vorgenommen werden. Dann beginnt die zweijährige Koexistenzperiode, die mit dem 1. Februar 2009 endet.
Diese Übergangszeit soll den Unternehmen Zeit geben, sich auf die Anforderungen der CE-Kennzeichnung einzustellen. Denn für die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen muss eine Systemprüfung (ITT) durchgeführt und eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) eingeführt werden.
Nach Ablauf der Koexistenzperiode wird die CE-Kennzeichnung Pflicht. Nationale Kennzeichnungen wie das Ü-Zeichen in Deutschland sollen dann wegfallen.
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