begehbare Verglasungen
Grundsätzlich ist die Anwendung von Glas in begehbaren Flächen möglich. Bei der Ausführung empfehlen wir dringend sich an den „Anforderungen an begehbaren Verglasungen; Empfehlungen für das Zustimmungsverfahren - Fassung März 2000 -“ zu orientieren, die in den DIBt Mitteilungen 32. Jahrgang Nr. 2 vom 30. März 2001 veröffentlicht wurden bzw. TRLV Endfassung 2006. Im Regelfall ist das Verfahren der Zustimmung im Einzelfall durchzuführen. Ansprechpartner ist die oberste Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes.
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