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Glasbruch und Glasbruchversicherung

Glasbruch ist keine Seltenheit: Ein ungeschickter Handgriff beim Einbau, Vandalismus oder ein Fußball, der beim Spiel mit voller Wucht gegen die Fensterscheibe kracht - gewöhnliches Flachglas ist durchaus empfindlich.

Aber wussten Sie, dass neben diesen Fremdeinwirkungen auch ganz andere Kräfte dafür sorgen können, dass Glas zerbricht? Zum Beispiel Druck und Spannung: Bei solchen Schäden greift eine spezielle Versicherung, die Glasversicherung.

Welche internen Vorgänge Glasschäden verursachen können und wie Sie im Falle eines solchen Schadens handeln können, erfahren Sie hier.

Physikalische Ursachen für Glasbruch

Glas ist ein amorpher Feststoff und zählt chemisch-physikalisch gesehen zu den unterkühlten Flüssigkeiten. Heute wird es im weltweit meistverwendeten Floatverfahren hergestellt.

Dabei wird eine flüssige Glasschmelze über einem Zinnbad geglättet und danach schlagartig abgekühlt. Die meisten Gläser sind sogenannte „Silikat-Gläser“, da sie hauptsächlich aus Siliciumoxid bestehen. Unsere Trink- und Fenstergläser gehören damit zur Klasse der spröden Körper. So vielfältig einsetzbar Flachglas auch ist, es hat auch seine Schwächen.

Glas verfügt über eine gewisse Eigenspannung. Im Vergleich zu anderen Materialien, zum Beispiel Metall, kann es sich allerdings nicht plastisch verformen: Sobald seine Elastizitätsgrenze überschritten wird, kommt es zum Bruch – von innen heraus.

Besonders im Bereich der Kante baut sich gelegentlich eine überhöhte Zugspannung auf. Temperatureinwirkungen, Verwindungen, die beim Einbau oder der Konstruktion entstehen, jegliche Arten von Lasten (Eigenlast, Schneelast etc.) und chemische Einflüsse begünstigen Glasbruch, und das ohne dass man die Gefahr sofort bemerkt.

Wer hier nicht versichert ist, muss für das Problem meist aufkommen und den Beitrag bzw. die Kosten für eine neue Scheibe selbst tragen.

Druck

Während Glas gegenüber Druckspannung relativ unempfindlich ist, beträgt die Zugfestigkeit nur rund ein Zehntel der Druckfestigkeit. Treten durch mechanische Kräfte Spannungen auf, die die Eigenfestigkeit des Glases überschreiten, kommt es zum Bruch.

Diese Spannungen können unter anderem bei falscher Verklotzung der Glasscheibe im Falz entstehen. Insbesondere punktuelle mechanische Belastungen (z.B. verschraubte Abdeckleisten) können zu lokalen Spannungsspitzen führen, die das Risiko des Glasbruchs erhöhen.

Temperatur

Die Einwirkung von Temperatur auf Glas wird völlig unterschätzt: Sie ist die häufigste interne Ursache für Glasschäden.

Der Grund: Glas ist ein schlechter Wärmeleiter. Es kann die aufgenommene Wärme durch Sonneneinstrahlung oder Ähnliches nicht ableiten. Wird eine Scheibe nur teilweise thermisch bestrahlt, fangen die erwärmten Stellen an, sich auszudehnen, die kühl gebliebenen behalten ihre Struktur jedoch bei. Diese Unterschiede führen zu sehr hohen Zugspannungen innerhalb des Glases, die im Rahmen eingefasste Glasscheibe kann sich ab einem gewissen Punkt nicht mehr ausdehnen und zerspringt. Besonders hoch ist das Risiko in folgenden Situationen:

  • Dunkle Möbel in der Nähe der Scheibe
  • Lokale Erwärmung (z.B. durch Heizkörper und Lampen)
  • Aufgeklebte Folien
  • Zu große Scheibeneinstände im Rahmen
  • Eingefärbtes Glas

Das Gute ist, Sie können etwas gegen diese Situationen tun: Zum Schutz reicht meist schon eine teilweise Abschattung bei direkter Sonneneinstrahlung, z.B. mit Jalousien, Plissees oder Rollos.

Material

Es gibt eine Vielzahl von Gläsern auf dem Markt, darunter zum Beispiel auch Drahtglas bzw. Alarmglas. Temperaturwechsel wird in dem Fall durch die unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten von Metall und Glas verursacht. Der Draht in der Scheibe dehnt sich bei Erwärmung schneller aus als das Glas. Die Scheibe wird als Folge dessen von innen gesprengt. Wie robust ein Glas (Floatglas, Sicherheitsglas, Brandschutzglas etc.) bei Temperaturunterschieden ist, gibt die physikalische Kenngröße "Temperaturwechselbeständigkeit" an.

Die Glasversicherung - hier kommt sie ins Spiel

Die Glasversicherung (auch: Glasbruchversicherung) ist eine eigenständige Sachversicherung und wird üblicherweise zusammen mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Aufgrund heutiger Fertigungsqualitäten wird Glasbruch in der Regel fast ausschließlich durch Fremdeinflüsse ausgelöst und ist deshalb grundsätzlich kein Reklamationsgrund.

Die Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bieten einen unverbindlichen Überblick über den Geltungsbereich der Versicherung. Sie kann unterschiedlich abgeschlossen werden, nämlich als...

  • Eigenständige Sachversicherung
  • Haushaltsglasversicherung
  • Pauschalglasversicherung
  • Einzelglasversicherung

Leistung: Glas wird meist in Form von Naturalersatz entschädigt, d.h. die Versicherung kommt sowohl für den Ersatz als auch für Lieferung und Einbau der neuen Glasscheibe auf. Der Versicherungsschutz betrifft im Normalfall im Versicherungsschein bezeichnete, fertig eingesetzte und unbewegliche Glasgegenstände am Versicherungsort. Abgedeckt sind in der Regel:

Gebäudeverglasungen

  • Fertig eingesetzte Scheiben in Fenstern und Türen
  • Balkone
  • Brüstungen
  • Wände und Dächer
  • Duschkabinen

Möbel und Gegenstände aus Glas

  • Bilder
  • Schränke und Vitrinen
  • Spiegel
  • Glasplatten
  • Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten

Darüber hinaus können weitere Gläser gesondert versichert werden: Dabei ersetzt die Versicherung im Fall eines Schadens nicht nur die Kosten für die versicherten Scheiben, sondern kommt auch für anfallende Notverglasungen und Entsorgungskosten auf.

Gerade in Haushalten mit Kindern lohnt sich die Glasversicherung besonders.

Hier greift die Glasbruchversicherung nicht

Als Glasbruch gilt eine durchgehende Beschädigung des Querschnitts einer Scheibe oder Sprünge und Risse, die von der Vorder- zur Rückseite der Scheibe reichen. Die Versicherung kommt nicht für Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer, Schrammen oder die Erblindung einer Scheibe auf.

Sind nur die Oberflächen oder die Kanten der Verglasung beschädigt, z.B. durch Muschelausbrüche oder Schrammen - oder werden die Randverbindungen bei Mehrscheiben-Isolierverglasungen undicht - liegt kein Schaden vor, der vom Versicherungsschutz gedeckt ist.

Die Glasversicherung erstreckt sich nicht auf Schäden an Objekten, die durch Witterung (z.B. Sturm, Hagel), Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Wasserschaden), Dritte (Einbruch, vorsätzlicher Schaden, falsche Nutzung, Fehler bei Montage) oder sonstige Vorfälle wie einen Brand oder eine Explosion des Gebäudes entstanden sind. Darüber hinaus werden Kochflächen aus Keramik und Aquarien meist nicht als Glasgegenstände eingestuft, gleiches gilt für optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel. In diesem Fall muss eine andere Versicherungsart für den Schaden aufkommen (Haftpflichtversicherung).

Glasbruch in der Mietwohnung – Infos für Mieter und Vermieter

Grundsätzlich gilt: Sollten Sie als Mieter einen Glasschaden feststellen, sollte dieser unverzüglich Ihrem Vermieter bzw. der Hausverwaltung gemeldet werden, und zwar am besten schriftlich (per Einschreiben). Schäden in der Wohnung sind meist ein heikles Thema: Häufig kommt es aufgrund der Beweislast zu Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, daher ist es wichtig, die Rechte beider Seiten zu kennen:

Fall 1: Der Mieter hat den Schaden selbst verursacht:

  • Bei Eigenverschulden (vorsätzlich oder fahrlässig) kommt eine Hausrat- bzw. eine Haftpflichtversicherung in Frage.
  • Enthält die Hausratversicherung keine Glasbruchversicherung, muss der Mieter die Kosten selbst übernehmen.
  • In einigen Fällen greift auch eine Glasbruchversicherung nicht (siehe oben)

Fall 2: Der Mieter hat den Schaden nicht selbst verursacht

  • Wurde der Schaden nicht nachweislich vom Mieter verursacht (z.B. thermisch), muss der Vermieter für die Kosten aufkommen, denn:
  • Einwandfreie Fensterscheiben gehören zur "Überlassung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch" (§ 535 I BGB)
  • Das heißt, der Vermieter muss eine beschädigte Fensterscheibe austauschen.
  • Andernfalls haben die Mieter nach angemessener Fristsetzung das Recht zu einer Ersatzvornahme, d.h. sie können die Scheibe auswechseln oder jemanden damit beauftragen und die Erstattung der entstandenen Kosten verlangen.

Fragen & Antworten

  • Grundsätzlich ist nachzuweisen, wer den Bruch verursacht hat. Hat sich der Bruch z.B. durch Ballwurf ereignet, sieht man am Stoßursprung im Glas ein sternförmiges Bruchbild. Gehen aber kleine Risse auch von den Dichtungen aus, kann die Ursache dafür eine ungleichmäßige Erwärmung des Glases sein.
  • Mit der Haftpflicht- bzw. Hausratsversicherung sind Sie in den meisten Fällen aber auf der sicheren Seite, auch wenn z.B. Ihr Kind den Bruch verursacht hat.

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