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Pressemitteilung vom 11.06.2007

Grünes Licht für Gebäude-Energiepass

Grünes Licht für Gebäude-Energiepass

Hauseigentümer müssen in Zukunft bei Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie Auskunft über deren Energieverbrauch geben. Das sieht die neue Energieeinsparverordnung vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschloss. Potenzielle Käufer oder Mieter können danach einen Energieausweis verlangen, der ihnen Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes gibt. Sie sollen auf einen Blick sehen können, welche Nebenkosten auf sie zukommen.

Berlin (ddp). Hauseigentümer müssen in Zukunft bei Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie Auskunft über deren Energieverbrauch geben. Das sieht die neue Energieeinsparverordnung vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschloss. Potenzielle Käufer oder Mieter können danach einen Energieausweis verlangen, der ihnen Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes gibt. Sie sollen auf einen Blick sehen können, welche Nebenkosten auf sie zukommen. Während die Ausweise derzeit nur für die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden vorgeschrieben sind, soll die Ausweispflicht ab Mitte 2008 schrittweise auf alle Wohngebäude ausgeweitet werden. Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, sollen die Ausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 Pflicht werden. Für Nichtwohngebäude soll die Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2009 gelten. Der Verordnung zufolge kann ein Großteil der Eigentümer und Vermieter wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, soll diese Wahlfreiheit nur bis zum 1. Oktober 2008 gelten. Danach müssen die betroffenen Eigentümer sich einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Wer potenziellen Käufern oder Mietern keinen Energieausweis vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut Bundesbauministerium müssen Verkäufer beziehungsweise Vermieter für die Ausweise einmal in zehn Jahren zwischen 60 und 120 Euro zahlen. Mehrkosten für Mieter und Käufer entstehen nicht. In der Debatte betonte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU), die Verordnung sei «insgesamt zu begrüßen». Sie werde helfen, die CO2-Emissionen zu vermindern. Transparenz beim Energieverbrauch sei ein «Schlüssel zum klima- und umweltgerechten Käuferverhalten und für die energetische Gebäudesanierung», betonte Wulff. ddp/sto/kos

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