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Energieeinsparverordnung EnEV
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein wesentliches Element der Energiespar- und der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung.
Die Verordnung, die am 1. Februar 2002 in Kraft trat, dient der verstärkten Energieeinsparung bei Gebäuden und damit auch der Umweltentlastung. Sie fasst die bisherigen Anforderungen der Wärmeschutz-Verordnung und der Heizungsanlagen-Verordnung zusammen und setzt neue Standards für die Energieeinsparung.
Für Neubauten wird der Energiebedarf gegenüber heutigem Standard um etwa 30% gesenkt - damit ist künftig der so genannte Niedrigenergiehaus-Standard die Regel. Auch für den Gebäudebestand sind spürbare energetische Verbesserungen, insbesondere bei baulichen Änderungen und zur Heizungserneuerung vorgesehen.
Für den Nachweis ist ein "Energiebedarfsausweis" vorgesehen, der die Transparenz insbesondere für die Gebäudeeigentümer, die Mieter und den Immobilienmarkt deutlich verbessert. Grundlage ist der gesamte Energiebedarf eines Neubaus: für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung. Von den Bauherren verlangt die Verordnung nur wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, die sich generell durch die eingesparten Energiekosten in zumutbaren Zeiträumen amortisieren.
Unabhängige Gutachten haben dies aufgrund standardisierter Berechnungen weitgehend bestätigt. Und: Es steht den Bauherren und Planern frei, wie sie den Energiestandard erreichen, ob durch bauliche und/oder anlagentechnische Maßnahmen oder den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.
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