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Pressemitteilung vom 31.08.2010

Energieeffiziente Fenster durch KfW-Förderung

 

Marktchancen für die Glas-, Fenster- und Fassadenbranche


Die seit dem 1. Oktober 2009 gültige Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 verschärft die energetischen Anforderungen an Gebäude. Auch für Altbauten gibt es spezielle Anforderungen an energetische Mindeststandards. Die EnEV ist Bestandteil des weltweit umfassendsten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Ziel: Die CO2-Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent vermindern.

 

Die KfW-Förderprogramme im Überblick gültig seit 1. Juli 2010


AKTUELL


Die KfW-Förderprogramme haben zum 1. Oktober 2009 eine differenziertere Struktur erhalten, die zum 1. Juli 2010 erneut aktualisiert wurde. Standard für die Förderung ist die Bezeichnung „KfW-Effizienzhaus“ (KfW-Effizienzhaus 70, 55/Passivhaus und 40 für den Neubau; KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 sowie 55 für den Gebäudebestand).

Die Zahl beschreibt den durch die Sanierung zu erreichenden prozentualen Primärenergiebedarf eines analogen Neubaus (Referenzgebäude) nach den Vorgaben der EnEV: Je niedriger die Zahl, desto geringer der Primärenergiebedarf, desto besser der Energiestandard (Energieeffizienz). Umso attraktiver auch die Förderung, gemäß dem Motto: Fordern und Fördern. Zur Berechnung des energetischen Niveaus der KfW-Effizienzhäuser sind sowohl der Jahresprimärenergiebedarf (QP) als auch der spezifische  Transmissionswärmeverlust (H’T) im Referenzgebäudeverfahren der EnEV relevant.

 

Energieeffizient Sanieren                                              Energieeffizient Bauen

KfW-Effizienzhaus         115       100        85         70        55        40

QP*                            115%    100%      85%      70%     55%     40%

H’T*                           130%     115%    100%     85%     70%      55%

*Angaben des Jahresprimärenergiebedarfs (QP) und des spezifischen Transmissionswärmeverlustes (H’T) jeweils in % des Referenzgebäudes nach EnEV.

 

I. Energieeffizient Bauen (Neubau)

Was?

Errichtung, Ersterwerb hochwertiger Neubauten (KfW-Effizienzhaus 70, 55/Passivhaus und 40)

Wer?

Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u. a.

Wie?

zinsverbilligtes Darlehen (bis 100 % der Baukosten), Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit: 50.000 €

Wo?

Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank: KfW-Programm 153 (KfW-Effizienzhaus 70, 55/Passivhaus und 40) Im Falle eines KfW-Effizienzhauses 40 oder 55/Passivhaus sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.

 

Tilgungszuschüsse ergänzend zu Förderkrediten

KfW-Effizienzhaustyp                                       Tilgungszuschuss

KfW-Effizienzhaus 55/Passivhaus                        5,0 %, max. 2.500 ¤

KfW-Effizienzhaus 40                                       10,0 %, max. 5.000 ¤

 

II. Energieeffizient Sanieren (Bestand*)

Was?

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85,70 und 55;

alternativ: Einzelmaßnahmen, z. B. neue Fenster – UWmax 1,1 W/(m2K) oder freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen

Wer?

Privatpersonen (auch Erwerber neu sanierter Wohngebäude), Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u. a.

Wo?

Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditvariante) KfW-Programm 151 (KfW- Effizienzhaus)

KfW-Programm 152 (Einzelmaßnahmen / freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen)

bzw. direkt bei der KfW (Zuschussvariante, KfW-Programm Nr. 430)

Wie?

Kreditvariante: zinsverbilligtes Darlehen, hohe Tilgungszuschüsse

Förderhöchstbeträge pro Wohneinheit:

KfW-Effizienzhaus: 75.000 €

Einzelmaßnahmen / freie Einzelmaßnahmen- Kombinationen: 50.000 €

Zuschussvariante:

alternativ für Privatpersonen

Einzelmaßnahmen / freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen: 5 %, max. 2.500 € pro Wohneinheit

 

NEU

KfW-Effizienzhaustyp             Kreditvariante-Tilgungszuschuss         Zuschussvariante

KfW-Effizienzhaus 115                2,5 %, max. 1.875 ¤                                 7,5 %, max. 5.625 ¤

KfW-Effizienzhaus 100                5,0 %, max. 3.750 ¤                                10,0 %, max. 7.500 ¤

KfW-Effizienzhaus 85                  7,5 %, max. 5.625 ¤                                12,5 %, max. 9.375 ¤

KfW-Effizienzhaus 70                  10,0 %, max. 7.500 ¤                             15,0 %, max. 11.250 ¤

KfW-Effizienzhaus 55                  12,5 %, max. 9.375 ¤                             17,5 %, max. 13.125 ¤

 

III. Wohnraum Modernisieren (Bestand)

 

Was?

Variante 1: Standard-Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand (z. B. Reparatur und Erneuerung von Fenstern)

Variante 2: Altersgerecht Umbauen, barrierereduzierende Maßnahmen (z. B. entsprechende Türen und Fenster)

Wer?

Privatpersonen (auch Mieter nach Zustimmung des Vermieters), Wohnungsunternehmen, Gemeinden,  Landkreise u.a.

Wie?

zinsverbilligtes Darlehen, Förderhöchstbeträge pro Wohneinheit:

Variante 1: 100.000 €

Variante 2: 50.000 €

Wo?

Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank:

Variante 1: KfW-Programm 141

Variante 2: KfW-Programm 155 (Kredit), KfW-Programm 455 (Zuschuss)

 

Seit dem 1.5.2010: Ab einer Investition von 6.000 u kann ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen  Investitionskosten bis zu max. 2.500 € pro Wohneinheit gewährt werden.

 

 

IV. Weitere Sonderförderungen

 

Was?

Energieberatung / Baubegleitung, Austausch von Nachtstromspeicherheizungen, Optimierung bestehender Heizungsanlagen u. a.

Wie?

Direkte Zuschüsse (in Verbindung mit KfWKredit bzw. -Zuschuss); Bsp. Baubegleitung bei der energetischen Sanierung: 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 € (KfW-Förderprogramm 431)

 

Starten statt warten

 

Die KfW bewirbt ihre Förderprogramme mit dem Slogan „Fitnessprogramm für die eigenen vier Wände – Wohneigentum energetisch sanieren und ästhetisch bewahren“. Auch die Deutsche Energie-Agentur (dena) betreibt massiv Werbung und PR und sorgt so für große öffentliche Aufmerksamkeit für das Zukunftsthema „Energetische Gebäudesanierung“ und energieeffiziente Fenster.

 

Auszug aus KfW-Rundschreiben v. 30.9.2009

Anlage 1, Tabelle 1

Erneuerung und Austausch von Fenstern bzw. Verglasung sind im Rahmen der KfW-Programme förderfähig, wenn dabei folgende U-Werte erreicht werden:

Lfd. Nr.                                                                                                Höchstwert

Wärmedurchgangskoeffizient(U-Wert)

4.1       Austausch Komplettfenster                                                       1,1 W/(m2K)

4.2       Erneuerung Verglasung                                                            1,0 W/(m2K)

4.3       Austausch Komplettfenster                                                       1,3 W/(m2K)

bei Sonderverglasungen

4.4       Erneuerung Sonderverglasung                                                  1,2 W/(m2K)

4.5       Austausch von Dachflächenfenster                                            1,2 W/(m2K)

4.6       Fensteraustausch an Denkmälern und sonstiger                         1,7 W/(m2K)

erhaltenswerter Bausubstanz

5.1       Türen Außentüren beheizter Räume                                          1.7 W/(m2K)

 

KfW • Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt • Postfach 11 11 41,

60046 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de

 

Handwerkerleistungen bis 6.000 Euro absetzbar

 

Auch die Bedingungen für Handwerk und Mittelstand wurden 2009 noch einmal erheblich verbessert. Seit dem 1. Januar sind die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten bis maximal 6.000 u zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig, so für die realisierten Maßnahmen nicht gleichzeitig KfW-Fördermittel in Anspruch genommen werden. Das heißt: Beim Einbau von neuen energieeffizienten Fenstern können bis zu 1.200 Steuern gespart werden!

 

Beispiel für maximale Steuerersparnis:

Materialkosten (unberücksichtigt)                                 7.000,00 €

Arbeitskosten (Montage-Lohn-Kosten)                           5.000,00 €

19 % MwSt.-Anteil für Arbeitskosten                                950,00 €

Aufwendungen für Steuerabzug                                    5.950,00 €

Davon 20 % direkt abzugsfähig                                    1.190,00 €

Steuerersparnis                                                     1.190,00 €

 

Energetische Sanierung – Top-Argumente:

1. Heizkostenersparnis

2. CO2-Minderung/ Klimaschutz

3. Steigerung des Wohnkomforts

4. Wertsteigerung des Gebäudes



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